Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat verloren und die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.
1 Der Sachverhalt ist identisch mit Fall 6 (einstweiliges Verfügungsverfahren). Das Landgericht Köln hatte dort Facebook Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die auch auf 44 Seiten (ohne Anlagen) erfolgte. Es war der bislang erfolglose Versuch des Gegnervertreters, einen Witz als „Hassrede“ zu diskreditieren. Das Landgericht Köln erließ die einstweilige Verfügung. Im Eilverfahren ergeht dann eine Aufforderung an die Gegenseite mit der Bitte, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung (wie ein rechtskräftiges Urteil) zu akzeptieren. Facebook war dazu nicht bereit, sondern ließ uns wissen: „Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass unsere Mandantin die einstweilige Verfügung nicht als endgültig erachtet und auch nicht bereit ist, Ihren anderen Forderungen nachzukommen.“
2 Wir erheben daher nunmehr beim LG Köln Klage gegen Facebook.
3 Die Klage ist unter 10 O 236/19 beim Landgericht Köln anhängig. Facebook wurde Frist zur Verteidigungsanzeige und Klagerwiderung gesetzt.
4 Am 4.6.2019 ging uns das ausführlich begründete Versäumnisurteil des LG Köln zu. Facebook hat zunächst in Irland die Annahme der Klage verweigert, weil die Klage nicht in deutscher Sprache verfasst sei und man Deutsch nicht verstehe. So jedenfalls die Anwälte in Dublin. Ein abgestandener Taschenspielertrick, mit dem das Unternehmen aber hier und da noch Erfolg hat. Dies ist aber nicht nur falsch, sondern auch Rechtsunsinn und nach Auffassung verschiedener Gerichte sogar rechtsmißbräuchlich. Die Zustellung (das steht in § 179 ZPO) war also wirksam und mangels Verteidigungsanzeige erging das Urteil. Innerhalb von 14 Tagen ist ein Einspruch möglich, der aber, wenn man die Begründung gelesen hat, kaum zu einer Abänderung der Entscheidung führen dürfte.
5 Verhandlung über den Einspruch gegen das Versäumnisurteil zu Lasten von Facebook, Mittwoch, 22.01 2020, 11:00 Uhr, 02. Etage, Sitzungssaal 0257, Luxemburger Straße 101, 50939 KöIn.
6 Mit Urteil vom 12.02.2020 wurde der Einspruch von Facebook gegen das Versäumnisurteil zurückgewiesen und unserer Klage in vollem Umfang stattgegeben.
7 Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.