Fall 13: Für Facebook sind Broder, Abdel-Samad und die ARD Hassredner. Was sagt das LG Stuttgart?

UPDATE: Einstweilige Verfügung rechtskräftig. Facebook Ireland Ltd. erkennt das Verbot am 11.07.2019 als endgültige Regelung an. Es ist damit rechtskräftig. Danke an die Unterstützer von “Meinungsfreiheit im Netz”.

1. Am 23.05.2019, 09.00 Uhr, verhandelt die Zivilkammer 11 des Landgericht Stuttgart (Sitzungssaal 155, 1. OG, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart) über den von uns eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Facebook-Nutzers Waman S. gegen Facebook Ireland Ltd. S. postete am 08.04.2019 einen fünfminütigen Ausschnitt aus der ersten Folge der ersten Staffel der in der ARD ausgestrahlten Serie „Entweder Broder – Die Deutschland-Safari“. „Entweder Broder“ ist eine deutsche politische Satiresendung mit Hamed Abdel-Samad und Henryk M. Broder. 2012 gewannen Henryk M. Broder und Hamed Abdel-Samad in der Kategorie Reporter hierfür den Bayerischen Fernsehpreis. Facebook bewertet die Serie als „Hassrede“. „Unentbehrlich, unbezahlbar, nicht zu schlagen“ schreibt hingegen Michael Hanfeld in der FAZ. Und Hanfeld schliessen wir uns an. More…

Fall 12: Markus Hibbeler vs Facebook, rechtswidrige Sperre wg. Islamkritik, LG Oldenburg/OLG Oldenburg

UPDATE: Einstweilige Verfügung rechtskräftig. Facebook Ireland Ltd. erkennt das Verbot am 09.08.2019 als endgültige Regelung an. Es ist damit rechtskräftig. Danke an die Unterstützer von „Meinungsfreiheit im Netz“.

UPDATE: Wichtiger Präzedenzfall für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk. OLG Oldenburg erlässt auf unser Rechtsmittel am 01.07.2019 beantragte einstweilige Verfügung. Siehe unten 1 e. DANKE an die Spender. Ohne Sie gäbe es dieses Urteil nicht!

1. Es ist nicht das erste Mal, dass Markus Hibbeler von uns gegen Facebook vertreten wird. Über den ersten Fall, der ohne gerichtliche Hilfe gelöst werden konnte, wurde national und international berichtet.

Mitte April 2019 wurde Hibbeler erneut von Facebook gesperrt und sein Beitrag gelöscht, in dem er einen Funktionär des Zentralrats der Muslime (ZMD) kritisiert, der es sich zur Aufgabe gemacht habe, Apostaten und Kritiker zu diffamieren. Ein  solches Verhalten sei, so Hibbeler, bei einem ZMD-Funktionär kaum überraschend, im ZMD seien neben „Muslimbrüdern, türkischen Faschisten auch Repräsentanten des iranischen Terror-Regimes vertreten“, die sich hinter einer legalen Maske versteckten.

Wir halten die Löschung und die Sperre, die Facebook trotz Beschwerde aufrechterhielt, für rechtswidrig, da der Beitrag eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. More…

Fall 11: Christian G. vs. Facebook – Löschung „Erklärung 2018“ als Hassrede

Mit diesem Fall fing alles an. In diesem Text wird alles im Detail geschildert. Das vorangehende Verfügungsverfahren war ein Meilenstein im Kampf gegen die selbstherrlichen Zensurmethoden von Facebook. Wir haben das Eilverfahren rechtskräftig gewonnen.

Ende Juni 2018 fiel mir die Kinnlade herunter. Nachdem aus der „Erklärung 2018“ die „Petition 2018“ wurde und ein Nutzer von Facebook diese in wörtlicher Rede zitierte und zur Unterzeichnung ermutigte, wurde diese von dem IT-Riesen als „Hassrede“ gelöscht. Wohlgemerkt, nachdem der Text vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages geprüft und auch auf der Webseite des Parlaments veröffentlich worden war. Der Nutzer war bereit zu klagen und Vera Lengsfeld, Henryk M. Broder und Alexander Wendt riefen zu Spenden für das Verfahren auf. Die Unterstützung war enorm.

Die wichtigsten Passagen des Urteils und Links zu zahlreichen Medien-Veröffentlichungen finden sich hier.

In diesem Verfahren wurde gerichtlich festgestellt: Facebook ist ein Quasi-Monopolist, der sich vertragsbrüchig verhalten hat, der die Grundrechte seiner Nutzer beachten muss und nicht nach eigenem Gutdünken (angebliches „Hausrecht“) zensieren, löschen und sperren darf.

Weil der Quasi-Monopolist sich weigerte, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen, ist diese Hauptsacheklage notwendig geworden. Sie wird öffentlich vor dem Landgericht Bamberg verhandelt werden.

Fall 10: Hauptsacheklage Chatschadorian / Facebook wg. Löschung – LG Köln

Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat verloren und die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

1. Dies ist die Hauptsacheklage zu dem vorangehenden Eilverfahren (vergl. Fall 4). Facebook hat einen von Frau Chatschadorian geposteten Artikel aus der „Jüdischen Rundschau“ („Von moslemisch sozialierten Männern geht überdurchschnittlich viel Gewalt aus“) als „Hassrede“ gelöscht und sie für 3 Tage gesperrt. Jetzt wird nicht nur in die Meinungs-, sondern auch in die Pressefreiheit eingegriffen. Jaklin Chatschadorian lebt seit vielen Jahren in Deutschland. Sie war Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland, engagierte sich als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Köln und Mitglied im CDU Stadtbezirks-Vorstand. Sie ist für viele die deutsche Stimme für die Armenier geworden. Ihr offener Brief, mit dem sie ihren Austritt aus der CDU erklärte, sorgte für große Öffentliche Aufmerksamkeit.

Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 10 O 265/19 beim Landgericht Köln anhängig. Die mündliche Verhandlung wird öffentlich sein und rechtzeitig hier bekanntgegeben.

2. Mündliche Verhandlung, Mittwoch, 22.01 .2020, 10:15 Uhr, 02. Etage, Sitzungssaal 0257, Luxemburger Straße 101, 50939
KöIn.

3. Mit Urteil vom 12.02.2020 wurde unserer Klage gegen Facebook in vollem Umfang stattgegeben. Das Urteil enthält die bemerkenswerte Passage: „Der Beklagten stand aber auch nicht das Recht zu, den Beitrag vorläufig bzw. vorübergehend zu löschen, da dieser scheinbar Hassrede enthielt, um zu prüfen, ob dieser tatsächlich Hassrede enthält.“

Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat verloren und die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

Fall 9: Weinthal (Jerusalem Post) / Aussenministerium und Staatsminister Niels Annen

Darf ein Politiker einen Journalisten auf Twitter blockieren, bloß weil ihm dessen Meinung nicht passt? Diese Frage gerichtlich zu klären macht der Spendenpool möglich, der die Kosten hälftig übernimmt. Die andere Hälfte trägt ein anonymer Spender, dem der Verfall des Rechtsstaats Sorgen bereitet.

Berichte über diesen Fall finden sich u.a. in  Audiatur, der Jerusalem Post, der Süddeutschen Zeitung, Bild, Meedia, der Achse des Guten, Tichys Einblick und in der FAZ in ihrer Printausgabe. More…

Fall 8: Malca Goldstein-Wolf / Facebook Ireland Ltd. – LG Köln

Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat verloren und die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

1 Der Sachverhalt ist identisch mit Fall 6 (einstweiliges Verfügungsverfahren). Das Landgericht Köln hatte dort Facebook Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die auch auf 44 Seiten (ohne Anlagen) erfolgte. Es war der bislang erfolglose Versuch des Gegnervertreters, einen Witz als „Hassrede“ zu diskreditieren. Das Landgericht Köln erließ die einstweilige Verfügung. Im Eilverfahren ergeht dann eine Aufforderung an die Gegenseite mit der Bitte, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung (wie ein rechtskräftiges Urteil) zu akzeptieren. Facebook war dazu nicht bereit, sondern ließ uns wissen: „Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass unsere Mandantin die einstweilige Verfügung nicht als endgültig erachtet und auch nicht bereit ist, Ihren anderen Forderungen nachzukommen.“

2 Wir erheben daher nunmehr beim LG Köln Klage gegen Facebook.

3 Die Klage ist unter 10 O 236/19 beim Landgericht Köln anhängig. Facebook wurde Frist zur Verteidigungsanzeige und Klagerwiderung gesetzt.

4 Am 4.6.2019 ging uns das ausführlich begründete Versäumnisurteil des LG Köln zu. Facebook hat zunächst in Irland die Annahme der Klage verweigert, weil die Klage nicht in deutscher Sprache verfasst sei und man Deutsch nicht verstehe. So jedenfalls die Anwälte in Dublin. Ein abgestandener Taschenspielertrick, mit dem das Unternehmen aber hier und da noch Erfolg hat. Dies ist aber nicht nur falsch, sondern auch Rechtsunsinn und nach Auffassung verschiedener Gerichte sogar rechtsmißbräuchlich. Die Zustellung (das steht in § 179 ZPO) war also wirksam und mangels Verteidigungsanzeige erging das Urteil. Innerhalb von 14 Tagen ist ein Einspruch möglich, der aber, wenn man die Begründung gelesen hat, kaum zu einer Abänderung der Entscheidung führen dürfte.

5 Verhandlung über den Einspruch gegen das Versäumnisurteil zu Lasten von Facebook, Mittwoch, 22.01 2020, 11:00 Uhr, 02. Etage, Sitzungssaal 0257, Luxemburger Straße 101, 50939 KöIn.

6 Mit Urteil vom 12.02.2020 wurde der Einspruch von Facebook gegen das Versäumnisurteil zurückgewiesen und unserer Klage in vollem Umfang stattgegeben.

7 Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

Fall 7: Gabor Biró / Facebook Ireland – LG Berlin 101 a O 10/18

Herr Biró ist der Mandant, mit dem wir die erste einstweilige Verfügung überhaupt gegen Facebook erwirkten, die rechtswidrige Löschungen und Sperrungen von legalen Inhalten untersagte. Er hat jenen Fall selber finanziert. Er hat dies auch in dem zweiten Fall getan, als sein Inhalt erneut zu Unrecht gelöscht und er erneut für 30 Tage gesperrt wurde. Auch dies hat er selber finanziert. Facebook unterliess im zweiten Fall die Aufhebung der Sperre und wurde daher vom LG Berlin mit einem Ordnungsgeld von € 6.000,00 belegt (nicht rechtskräftig). 24 Stunden nach Ablauf dieser Sperre wurde Herr Biró wieder gesperrt. Diesen dritten Fall habe ich mit dem Spendenfonds übernommen. Die BILD-Zeitung berichtete darüber wie folgt: More…

Fall 6: Malca Goldstein-Wolf / Facebook Ireland Ltd. – LG Köln 32 O 323/18

Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

  1. Frau Goldstein-Wolf ist eine bekannte, pro-israelische Aktivistin aus Köln, auf deren Druck der WDR von dem Sponsoring eines Konzerts des umstrittenen Roger Waters (Pink Floyd) zurückgetreten ist. Kritiker werfen Waters Judenhass und Antizionismus vor. Hier sowie hier.
  2. Frau Goldstein-Wolf wurde von Facebook in der zweiten Novemberhälfte für 30 Tage gesperrt und ihr nachstehend wiedergegebener Beitrag, ein Witz, wegen angeblicher „Hassrede“ gelöscht.

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Fall 5: Hamed Abdel-Samad / Facebook Ireland Ltd.

Fall 5: Hamed Abdel-Samad / Facebook Ireland Ltd., Landgericht Berlin, Kammergericht Berlin

Am 28.11.2018, Hamed Abdel-Samad war gerade als Teilnehmer der Islamkonferenz in Berlin, sperrte ihn Facebook für drei Tage und löschte den nachstehenden Text als „Hassrede“. Ein ebenso absurder wie impertinenter Eingriff in die Meinungsfreiheit dieser wichtigen, klugen Stimme. Zwei Stunden nach Hameds Anruf bei mir war der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung in der Post. Hier die „Hassrede“:

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Fall 4: Jaklin Chatschadorian / Facebook Ireland Ltd.

Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig (siehe Fall 10). Facebook hat die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

Fall 4: Jaklin Chatschadorian vs. Facebook Ireland Ltd.

  1. Am 14.09.2018 haben wir einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln eingereicht, in dem wir Jaklin Chatschadorian gegen Facebook vertreten. Facebook hat einen von Frau Chatschadorian geposteten Artikel aus der „Jüdischen Rundschau“ („Von moslemisch sozialierten Männern geht überdurchschnittlich viel Gewalt aus“) als „Hassrede“ gelöscht und sie für 3 Tage gesperrt. Jetzt wird nicht nur in die Meinungs-, sondern auch in die Pressefreiheit eingegriffen. Jaklin Chatschadorian lebt seit vielen Jahren in Deutschland. Sie war Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland, engagierte sich als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Köln und Mitglied im CDU Stadtbezirks-Vorstand. Sie ist für viele die deutsche Stimme für die Armenier geworden. Ihr offener Brief, mit dem sie ihren Austritt aus der CDU erklärte, sorgte für große Öffentliche Aufmerksamkeit.
  2. Das Landgericht Köln (32 O 264/18) hat die von uns beantragte einstweilige Verfügung am 20.09.2018 erlassen und Facebook unter Androhung von Ordnungsmitteln (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft) untersagt, den streitigen Kommentar zu löschen und/oder Jaklin Chatschadorian wegen dieses Kommentars zu sperren.
LG Köln (32 O 264/18)

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