Fall 18: Felix Perrefort / Facebook Ireland Ltd.

A) Felix Perrefort ist Mitarbeiter der „Achse des Guten“. Im Dezember 2018 postete „Antifa Kampfausbildung“ auf Facebook ein Video des namhaften US-Nachrichtensenders ABC News, das zeigt, wie Tommy Robinson in einem Stadtviertel von London tätlich angegriffen wird. „Antifa Kampfausbildung“ teilte dieses Video mit einem lobenden Kommentar, der sinngemäß lautet, Robinson habe sich wohl das falsche Viertel zum Spazierengehen ausgesucht. Perrefort teilte das Posting und kritisierte dies, siehe die nachstehenden Einblendungen, als moralisch verwerflich. Auch, weil hier Gegenden „unmittelbarer Gewaltherrschaft“ als „Hood“ verherrlicht werden. Neun Monate später wurde der Beitrag von Perrefort gelöscht („Dein Beitrag verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu gefährlichen Personen oder Organisationen“). Offenbar lediglich, weil in dem Video und seinem Text Tommy Robinson erwähnt wird. Offenbar löscht Facebook jedwede Beiträge, in denen bestimmte Namen vorkommen, kategorisch. Besonders absurd, dass der Beitrag von „Antifa Kampfausbildung“ auch heute (24.09.2019) noch online ist.

B) Wir haben Facebook am 16.09.2019 abgemahnt und erhielten am Folgetag diese Antwort: „…..Ich kann nur bei Anfragen weiterhelfen, bei denen es um verstorbene Personen auf Facebook geht….Danke, dass du Facebook kontaktiert hast. Hans.“

C) Am 19.09.2019 haben wir einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt. Das Landgericht hat den Erlass zunächst abgelehnt. Nach Rechtsmittel mit dem zwei weitere Löschungen glaubhaft gemacht wurden (ein Posting lautete: „Test, ob der Name Tommy Robinson noch in einem Beitrag Erwähnung finden darf“), hatten wir dann Erfolg.

D) Am heutigen 19.11.2019 hat uns die vom Landgericht Berlin auf unsere sofortige Beschwerde erlassene einstweilige Verfügung gegen Facebook Ireland Ltd. vom12.11.2019 erreicht, mit der Facebook sinngemäß verboten wird, Postings des Antragstellers zu löschen, allein weil der Name „Tommy Robinson“ vorkommt. „Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin die von ihm veröffentlichten Kommentare schon allein deshalb Iöscht, weil in diesen der Name des britischen Aktivisten Tommy Robinson enthalten ist.“

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