Fall 33: Frank Helbig vs. Facebook – Erstmals untersagt Gericht Facebook das Löschen von Followern

Dass Facebook ohne Zutun der Betroffenen Freundschaften oder Abonnements auf seiner Plattform trennt, ist kein neues Phänomen. Neu ist, dass wir dies jetzt – erstmals in Deutschland – gerichtlich haben verbieten lassen. Schon zuvor wurde darüber in verschiedenen Medien berichtet, zB in der taz („Unregelmäßigkeiten auf Facebook: Verschwundene Freunde „) auf netzpolitik.org („Auf Facebook verlieren Personen und Seiten plötzlich tausende Freunde und Abonnenten.“) und sogar in der „Bild“.

Wie heißt es doch bei Facebook so schön: Nutzer sollten die Freiheit besitzen, alle Informationen, die sie teilen möchten, mit anderen teilen zu können und sich mit jedem Menschen, jeder Organisation oder jedem Dienstanbieter verbinden zu können, so lange beide diese Verbindung wünschen.

Es sei denn, Facebook setzt, wie hier, seine Vertragspflichten willkürlich außer Kraft.

Unser Fall: Frank Helbig stellte am morgen des 26.3.2020 fest, das seine ihm auch persönlich bekannte Freundin Verena A. nicht mehr in seiner Freundesliste war. Keiner der beiden hatte diese Trennung veranlasst. Reiner Zufall, dass Frank Helbig dies bei knapp 2000 Freunden überhaupt gemerkt hat. Bei wie vielen digitalen Freundschaften ist dies Frank H. noch passiert? Wie oft hat Facebook seine vertraglichen Pflichten noch verletzt?

Meinungsfreiheit im Netz hat den Fall übernommen. Anders als bei Eingriffen in die Meinungsfreiheit durch Löschung ist vorliegend nicht einmal eine korrigierbare Fehleinschätzung bezüglich des jeweiligen Inhalts vorstellbar. Denn die beidseitig freiwillig eingegangene und aufrechterhaltene Verbindung zweiter legitimer und weiterhin bestehender Profile darf von Facebook unter überhaupt keinen Umständen, erst recht nicht klammheimlich, getrennt werden.

Da Facebook sich für eine sachliche Reaktion auf unsere Abmahnung wie immer zu schade war, haben wir nunmehr eine einstweilige Verfügung beantragt, die das AG Schöneberg (Berlin) am 30.04.2020 erließ. Das gerichtliche Verbot wird jetzt in Dublin zugestellt.

Hiermit ist uns erneut wichtiger Erfolg in dem Kampf, die Meinungsfreiheit und die vertraglichen Rechte der Nutzer sozialer Medien gegen die IT-Giganten durchzusetzen, gelungen. Gegen den Beschluß sind Rechtsmittel möglich. Für Ihre – auch finanzielle – Unterstützung danken wir.  Einen Überblick über die bisherigen Erfolge des Fonds finden Sie hier und hier.

 

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