Britta L. postete Anfang März den nachstehend eingeblendeten Kommentar, der von Facebook gelöscht wurde. Darüber hinaus wurde die Nutzerin für sieben Tage gesperrt.
Facebook subsumiert derart harmlose Inhalte massenhaft als “Hassrede”, weil es hier den Deutschen mal so richtig gegeben werde. Siehe auch Fall 42.
Wir mahnen jetzt ab und werden, falls es keine Unterlassungserklärung gibt, auch hier eine einstweilige Verfügung beantragen.