Fall 63: Die Achse des Guten gegen YouTube – Komplette Kanallöschung

Am 22.12.2021 hat YouTube den von „Die Achse des Guten“ auf der Plattform betriebenen Kanal mit sämtlichen Inhalten gelöscht. Darunter knapp 200 „Indubio“-Podcasts und eine sehr große Anzahl von Kommentaren von Henryk M. Broder („Broders Spiegel“). Einer der politischen Blogs mit der größen Reichweite der Bundesrepublik („Der einflussreichste deutsche Autoren-Blog.“ Berliner Zeitung) wurde damit einfach abgeschaltet. Haben die „Richtlinien“ des Quasi-Monopolisten YouTube (Google) Vorrang vor der Meinungs-, Presse-, und Wissenschaftsfreiheit?

Das Prinzip ist einfach. Erhält man von YouTube nach einer „Warnung“ innerhalb von 90 Tagen drei Verwarnungen ist der Kanal weg. Unabhängig von der Frage der Rechtsmäßigkeit dieser Richtlinien ist die Kanallöschung selbst bei deren Anwendung nicht gerechtfertigt. In der Abmahnung an YouTube, deren Frist am 27.12.2021 abläuft, haben wir dem Konzern mitgeteilt:

„Die Kanallöschung ist bereits deshalb rückgängig zu machen, weil die Löschung des Videos ‚Durchsicht: Aachener Impf-Monolog‘ völlig indiskutabel ist und keinen Bestand haben wird. Der Sachverhalt ist bereits vor Gericht anhängig. Diese Verwarnung entfällt also. Dies gilt auch für die Verwarnung zu dem Indubio-Podcast „Flg.126 – Der Staatsvirus“. Denn Sie selber haben diesen auf unsere Beschwerde wiederhergestellt.“

Das Video kann man sich hier auf „Rumble“ ansehen. Einen Podcast, den das Unternehmen selbst nach dann mehrfacher Prüfung wiederherstellt zur Grundlage für eine Kanallöschung zu machen, ist aberwitzig.

Erfolgt die Wiederherstellung nicht freiwillg, wird die Sache vor Gericht geklärt. Hier werden ganz eindeutig „rote Linien“ überschritten.

Für Ihre Unterstützung auch zur Durchfechtung dieser Sache danken wir Ihnen.

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