Fall 71: Dr. Dr. E. gegen Twitter – Antisemitismusvorwurf an „Achse des Guten-Boykotteure“ der „#achbessercrew“ zulässig

Die unter anderem von Henryk M. Broder herausgegebene «Achse des Guten» ist der einflussreichste Autorenblog Deutschlands. Eine Besonderheit ist ihre dezidiert pro-israelische wie antisemitismuskritische Ausrichtung. Diese Positionierung stösst dabei Antisemiten jeder politischen Couleur sauer auf. Broder, das Aushängeschild des Blogs, ist dabei immer wieder im Mittelpunkt dieser gerne als „Israelkritik“ getarnten, antisemitisch motivierten Angriffe. Die jüngst auf Twitter grassierenden Boykottaufrufe gegen Werbekunden der „Achse“ waren Gegenstand nationaler und internationaler Berichterstattung. Der servile Opportunismus deutscher Unternehmen ebenso, vergl. „Eurowings & Co. Moral heucheln und Denunzianten gehorchen„.

Die anonymen Denunzianten, die unter dem ungemein fantasievollen Kampfnamen #achbessercrew agieren, wurden vielfach als Antisemiten bezeichnet, die Kampagne als antisemitisch motiviert. Selbst gingen die Denunzianten nicht gegen diese gut begründete Einordnung vor, erregten sich aber auf Twitter bitterlich.Aufgrund zahlreicher Beschwerden hat Twitter Anfang Oktober mehrere Tweets gelöscht, die an die Denunzianten und an die von diesen ebenfalls auf Twitter angeschriebenen Firmen gerichtet waren und diesen Antisemitismus vorwarf. Diese lauteten u.a. Kern:

„Gehen Sie bitte nicht einer Boykottkampagne von Antisemiten auf den Leim, die sich gegen Henryk M. Broder richtet, einen deutsch-jüdischen Publizisten.“

„Teil dieser Kampagne sind antisemitische Karikaturen.“

In der „Welt“ konnte man am 27.10.2022 lesen, dass die „Boykottkampagne…von diversen antisemitischen Accounts verbreitet worden war.“ Am 10.11.2022 hat das Landgericht Köln Twitter diese Löschungen mit von uns erwirkter einstweiliger Verfügung verboten. Zur Löschung sei Twitter nicht berechtigt.

„Eine nachvollziehbare Begründung hierfür hat [Twitter] nicht geliefert. Warum die Tweets gegen die § 185, 186, 187, 166, 189, 241 StGB verstoßen sollten, ist nicht nachvollziehbar.

Zur #achbessercrew gehören Antisemiten, deren gegen „Die Achse des Guten“ gerichtete Boykottaufrufe sind antisemitisch motiviert. Man kann es nicht oft genug, jetzt auch mit gerichtlichem Segen, sagen.

Dass sich der Antisemitismusbeauftragte des Bundeslandes Baden-Württemberg bei diesen Personen auf Twitter für deren „Solidarität“ bedankt hat, darf abschließend angemerkt werden.

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