Fall 13: Für Facebook sind Broder, Abdel-Samad und die ARD Hassredner. Was sagt das LG Stuttgart?

UPDATE: Einstweilige Verfügung rechtskräftig. Facebook Ireland Ltd. erkennt das Verbot am 11.07.2019 als endgültige Regelung an. Es ist damit rechtskräftig. Danke an die Unterstützer von “Meinungsfreiheit im Netz”.

1. Am 23.05.2019, 09.00 Uhr, verhandelt die Zivilkammer 11 des Landgericht Stuttgart (Sitzungssaal 155, 1. OG, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart) über den von uns eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Facebook-Nutzers Waman S. gegen Facebook Ireland Ltd. S. postete am 08.04.2019 einen fünfminütigen Ausschnitt aus der ersten Folge der ersten Staffel der in der ARD ausgestrahlten Serie „Entweder Broder – Die Deutschland-Safari“. „Entweder Broder“ ist eine deutsche politische Satiresendung mit Hamed Abdel-Samad und Henryk M. Broder. 2012 gewannen Henryk M. Broder und Hamed Abdel-Samad in der Kategorie Reporter hierfür den Bayerischen Fernsehpreis. Facebook bewertet die Serie als „Hassrede“. „Unentbehrlich, unbezahlbar, nicht zu schlagen“ schreibt hingegen Michael Hanfeld in der FAZ. Und Hanfeld schliessen wir uns an.

Die erste Folge der ersten Staffel endet damit, dass Abdel-Samad und Broder (letzterer mit einer Papp-Stele verkleidet) vor dem Denkmal für die ermordeten Juden Europas einen Streit darüber austragen, ob Broder in seinem Aufzug das „Bürgerfest fünf Jahre Holocaustmahnmal“ besuchen solle oder nicht. Ein Video (nur) dieses letzten Abschnitts der ersten Staffel hat der Antragsteller mit dem Kommentar „Hamed & Broder mal wieder genial“ gepostet. Dieses Posting wurde von Facebook als „Hassrede“ eingestuft und gelöscht, der Nutzer für 30 Tage gesperrt. Auf eine Beschwerde des Nutzers bestätigte Facebook die Einschätzung. Hier der Link zur „Hassrede“.

Der Nutzer nahm Kontakt zu unserer aus Spenden finanzierten Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ auf, die das Prozessrisiko für diesen Rechtsstreit übernahm.

2. Hier der Terminsbericht. Im Prozeß verteidigte sich Facebook – ernstlich – damit, es handele sich um eine Verspottung und Verharmlosung des Holocaust durch Broder, dessen Eltern Buchenwald bzw. Auschwitz überlebt haben.:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

3. Am heutigen 3.6.2019 hat das LG Stuttgart das Urteil verkündet. Die einstweilige Verfügung gegen Facebook wurde antragsgemäß erlassen. Die Löschung des Ausschnitts aus „Entweder Broder – Die Deutschland-Safari“ und die Sperrung des Nutzers wurden bei Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft verboten.

4. Facebook Ireland Ltd. hat mit Schreiben ihrer Anwälte vom 11.07.2019 die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Das von uns erlangte Verbot ist damit rechtskräftig.

 

News-Update rund um die Meinungsfreiheit

Wenn Sie bei neuen Ereignissen von "Meinungsfreiheit im Netz" benachrichtigt werden möchten, können Sie Ihre E-Mail-Adresse hier eintragen.
Datenschutz *
* Ja, ich möchte über Neue Beiträge per E-Mail benachrichtigt werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter widerrufen. Mehr zum Datenschutz