Fall 62: Die Achse des Guten vs Facebook: Rechtswidrige Löschung von Corona-Artikel wg. Faktencheck durch „Correctiv“

Der gestern von Dr. Gunter Frank auf „Die Achse des Guten“ veröffentlichete Artikel „Bericht zur Coronalage: 7.800 Euro Kopfprämie für wundersame Corona-Vermehrung“ wurde gestern von Facebook gelöscht. „Laut unabhängigen Faktenprüfern bei Correctiv könnten Informationen in achgut.coms Beitrag aufgrund des fehlenden Kontextes irreführend sein – Correctiv Faktenprüfung“ wurde mitgeteilt. Wer den Text auf Facebook teilen wollte, wurde mit dem hierunter eingeblendeten „Warnhinweis“ konfrontiert.

Wir haben Facebook heute „Mit weihnachtlichen Grüßen“ abgemahnt. Trotz gegen Correctiv wie Facebook Ireland Ltd. erwirkter, teilweise bereits rechtskräftiger Urteile, die bestimmte Faktenchecks als rechtswidrig untersagen, setzen sowohl Facebook wie die umstrittenen „Faktenchecker“ von Correctiv ihre Praxis fort. Nach der Bewertung des angerufenen Gerichts ist „zu beachten, dass schon die Kennzeichnung als ‚Faktenprüfung‘ geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass ausschließlich oder zumindest vorrangig Tatsachenbehauptungen („Fakten“) der so gekennzeichneten Berichterstattung in Frage stünden. Dies gilt zumindest in Verbindung mit der Einordnung als (möglicherweise) irreführend. Dies ist seinerseits missverständlich, wenn der zum Gegenstand der Faktenprüfung gemachte Umstand nicht eine Behauptung der so gekennzeichneten Berichterstattung ist oder es sich bei dem Faktenprüfungsbericht insgesamt um eine wertende Stellungnahme handelt….[Auf Facebook werden] die Äußerungen der Faktenprüfung und die Einträge einfacher Nutzer in ein Hierarchieverhältnis gestellt, das der besonderen Rechtfertigung bedarf, wenn es sich um Meinungen handelt. Im Wettbewerb der Meinungen fehlt ein objektiver Maßstab für die Einteilung in ‚richtig“ und „falsch‘, ‚gut‘ oder ’schlecht‘; Meinungsbildungen und Wertungen sind subjektive Vorgänge. Für den Staat gilt daher eine Neutralitätspflicht im publizistischen Wettbewerb: Er darf nicht bestimmte Meinungen oder Tendenzen durch Förderung begünstigen oder benachteiligen.“

Es handelt sich – erneut – um einen impertinenten Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit den zu bekämpfen dieser Fonds für „Meinungsfreiheit im Netz“ gegründet wurde.

Das Landgericht Karlsruhe hat auf unseren Antrag vom 28.12.2021 bereits am 29.12.2021 eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erlassen hat, mit der die Löschung und Stigmatisierung des Artikels von Dr. Frank auf Facebook ebenso untersagt wurde, wie der rechtswidrige, anschwärzende Faktencheck von Correctiv. Die Rechtsverstöße des Teams Facebook/Correctiv entwickeln sich langsam zu einer richtigen Niederlagenserie.

Dass der Text von Dr. Frank in keiner Weise zu beanstanden ist, ergibt sich nicht nur aus der gerichtlichen Entscheidung. Die dort zuerst aufgeworfenen Aspekte wurden nachfolgend zB auch von BILD, WELT und TZ aufgegriffen.

Danke an die Unterstützer von „Meinungsfreiheit im Netz“, die auch dieses gerichtliche Vorgehen in unverzichtbarer Weise gefördert haben.

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