Wer noch Auto fährt, ist ein Nazi. So liest man auf einem Aufkleber, der „extinction rebellion“ als Verfasser nennt. Die Organisation behauptet, diesen Aufkleber tatsächlich nicht verfasst zu haben. Der Nutzer Kai Parthy kommentierte das Exponat mit der sarkastischen Bemerkung: „Ich bekenne mich hiermit öffentlich“. Die Sanktionen von Facebook hatten jetzt gerichtliche Konsequenzen:
Selbst nach einer Beschwerde des Nutzers erkannte das Unternehmen die Ironie nicht und bestätigte die Sanktion. „Meinungsfreiheit im Netz“ übernahm den Fall und erwirkte beim zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Dabei handelt es sich schon um das zweite entsprechende Verbot. Schon im Juli 2020 war Parthy Opfer einer vergleichbaren Fehlentscheidung, die ebenfalls per einstweiliger Verfügung untersagt wurde. Damals löschte und sperrte Facebook wegen dieses Postings.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass einzelne Nutzer hier mit absurden Sperren gezielt sanktioniert werden sollen.
Wir haben vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen Löschung und Sperrung wirkt. Facebook hat dieses Verbot am 27.05.2021 anerkannt. Es ist damit rechtskräftig.