Fall 17: Hadmut Danisch / Twitter Inc.

A) Hadmut Danisch betreibt – auch – einen sehr lesenswerten Blog. Auf Twitter ist er unter @Hadmut aktiv. Dort reagierte er auf die in einem öffentlich-rechtlichen Spartenkanal gemachte Einlassung des TV-Komikers Jan Böhmermann, indem er einen 13sekündigen Ausschnitt aus dessen Sendung („In Sachsen stimmten über 27% der Wählerinnen und Wähler für die AfD. Das Einzige, was dieses Bundesland jetzt noch retten kann, ist eine Koalition aus Roter Armee und Royal Air Force. (Pause). Hab ich im Internet, hab ich im Internet, äh, gelesen“) wie folgt kommentierte:

Auf Meldungen von Nutzern erhielt Danisch zweimal nach Prüfung durch Twitter die Mitteilung, der Tweet verstoße nicht gegen dessen Regeln, eine dritte Meldung erkannte dann einen Verstoß gegen die „Twitter Regeln“. Danisch kommentierte den Vorfall auf seinem Blog in zwei Beiträgen u.a. so: „Man wird nun also schon bei Twitter dafür gesperrt, dass man aus den Sendungen des ZDF zitiert. Wohlgemerkt: Ich hatte ja gar nicht zu Gewalt aufgerufen, sondern das ZDF dafür kritisiert, dass es das tut.“

B) Wir halten die Sperrung für rechtswidrig und haben Twitter heute abgemahnt. Fristablauf 11.09.2019.

C) Schon am 10.09.2019 hat Twitter auf unsere Abmahnung die Sanktionen und Sperrungen aufgehoben. Der Account von Danisch ist wieder völlig frei.

 

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