Fall 34: Dirk Schwarzrock / Facebook – Zitat von Heinrich Heine wird gelöscht – Klage in Stralsund

Der Nutzer Dirk S. staunte nicht schlecht, als das nachstehende Zitat von Heinrich Heine aus seinem Profil gelöscht wurde. Als er in der Folge, wiederum mit dem Zitat, darauf hinwies, löschte Facebook und sperrte erst drei, dann sieben Tage. Wir haben Klage vor dem LG Stralsund erhoben.

„Der Deutsche gleicht dem Sklaven, der seinem Herrn gehorcht ohne Fessel, ohne Peitsche, durch das bloße Wort, ja durch einen Blick. Die Knechtschaft ist in ihm selbst, in seiner Seele; schlimmer als die materielle Sklaverei ist die spiritualisierte. Man muß die Deutschen von innen befreien, von außen hilft nichts.“ Heinrich Heine (1797 – 1856)

Vergleichbare Fälle kennen wir bei Zitaten von Johann Joseph Görres, einem einflussreichen Publizisten der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, den die Konrad-Adenauer-Stiftung als weltanschaulichen Vorgänger der CDU führt. Wir haben hier auch bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ein weiteres Verfahren ist – seit einem Jahr, ohne das sich etwas tut – beim LG Hamburg anhängig.

Am 12.04.2021 hat die „Bild“-Zeitung dieses Verfahren aufgegriffen.

Im „Land der Dichter und Denker“ geraten jetzt auch deutsche Klassiker ins Visier der Zensoren. Zumindest auf Facebook, der weltweit größten Internetplattform.

Das Landgericht Stralsund war der Meinung, dass die Sache wegen eines zu geringen Streitwertes nicht in seine Zuständigkeit gehöre. Um Klagabweisung zu vermeiden, haben wir die Verweisung an das Amtsgericht Stralsund beantragt. Anders als das Landgericht verhandelt der zuständige Richter am Amtsgericht nicht per Video. Eine Anfahrt aus Hamburg zum Termin und zurück hätte insg. mindestens sechs Stunden in Anspruch genommen. „Meinungsfreiheit im Netz“ wird durch Spenden finanziert. Ich habe daher mit Herrn Schwarzrock entschieden, dass er persönlich, wenngleich kein Jurist, den Termin wahrnimmt um Kosten für den Fonds, die durch den großen Zeitaufwand entstanden wären, zu sparen. Wäre es schief gegangen, wäre da immer noch die Berufung gewesen. Gut gebrieft ging der Mandant in die Verhandlung, der Gegnervertreter für Meta Platforms (Facebook) von der internationalen Großkanzlei Freshfields war aus Berlin angereist. So wie es scheint, hat er sich recht gut geschlagen. Das Urteil wird am 20.10.2022 verkündet. Wäre doch prima, wenn jetzt schon, mit etwas Rückendeckung durch uns, die Nutzer persönlich die Großkanzleien der IT-Riesen besiegen.

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