Fall 31: Matthias D. / YouTube wg. Löschung Henryk M. Broder-Video als Hassrede

A) Der YouTube-Nutzer Matthias D. wurde von dem Google-Unternehmen daran gehindert, das Video „Broders Spiegel: Konsequenter Antifaschismus“ hochzuladen. „Verletzung der Nutzungsbedingungen“ hiess es. Wir haben Google Ireland Ltd. bis Mittwoch 18:00 Uhr Zeit gegeben, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Am Donnerstag folgen ansonsten gerichtliche Schritte.

B) Am 21.02.2020 hat YouTube die letzte Ausgabe von „Broders Spiegel“ bereits auf dem Kanal „Achgut Pogo“ der Achse des Guten wegen angeblicher Hassrede gesperrt und die Löschung angekündigt. Einige Tage lang ist das Stück unbeanstandet gelaufen, doch dann hat vielleicht jemand gelesen, was Jakob Augstein feststellte:

„Die Wegbereiter der Gewalt haben Namen und Adresse: Sarrazin, Broder, Tichy, und andere, die die Verrohung des Diskurses vorangetrieben haben. Zuerst kommen die Worte, dann die Taten.“

Auch das Sperren und das Löschen, beziehungsweise deren Herbeiführung, sind Taten. Und die sind sehr leicht zu vollbringen. Eine Denunziation als Hassrede reicht. Sie können sich das bei YouTube als Hassrede gesperrte Video hier auf Dailymotion anschauen, wir haben es dort zu Dokumentationszwecken hochgeladen. Schauen sie selbst, was an diesem Kommentar Hassrede sein soll.

C) Bis zum Fristablauf am 12.03.2020 ging keine Unterlassungserklärung ein. Wir haben daher am morgen des 13.03.2020 einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim LG Stuttgart gestellt.

D) In dieser Sache kam es erst am 10.09.2020 zu einer mündlichen Verhandlung vor dem LG Stuttgart. Das war also ziemlich genau sechs Monate nach Einreichung des Antrags. Wir haben diese Behandlung des Verfahrens gegenüber der Kammer sehr deutlich kritisiert. Auch, weil diese Sache aus unserer Sicht auch ohne Verhandlung hätte entschieden werden können und der Antragsteller dann nicht ein halbes Jahr auf die Durchsetzung seiner Rechte hätte warten müssen. Nach der Erörterung der Rechtssache hat sich Google im Termin entschieden, keinen Antrag zu stellen. Das mit Gründen versehene Versäumnisurteil erging dann – erst – am 05.11.2020.

E) Am 21.12.2020 hat Google Ireland Ltd. das gerichtliche Verbot als endgültige Regelung anerkannt. Es ist damit rechtskräftig. Das Video ist auch auf dem Kanal der „Achse des Guten“ wieder zugänglich.

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