Fall 41: Holger S. / YouTube – Kanallöschung wg. Helmut Qualtinger liest „Mein Kampf“

»Qualtinger macht hörbar (und auch sichtbar), wie nahe Groteskes und Monströses beieinanderliegen.« Peter Longerich, Neue Zürcher Zeitung

»Besser als Qualitinger kann man die widerliche Mischung aus Dummheit, Hysterie und Menschenverachtung dieses berühmtberüchtigten Buches nicht zum Ausdruck bringen.« Nürnberger Nachrichten

So bewerteten die Medien, wie der große österreichische Kabarettist Helmut Qualtinger das Buch nicht nur gelesen, sondern in den siebziger und achtziger Jahren öffentlich rezitiert hat. Die Veröffentlichung des Suhrkamp-Verlages auf DVD erschien 2016.

Der Nutzer Holger S. veröffentlichte einen Ausschnitt daraus, der auch auf dem YouTube-Kanal des Suhrkamp-Verlages nach wie vor zugänglich ist. Was der eine darf, darf der andere noch lange nicht. Egal, was in Art. 3 unseres Grundgesetzes steht. Der Kanal unseres Nutzers wurde gelöscht, seine Beschwerde, in der der Inhalt erläutert wurde, zurückgewiesen.

Wir haben YouTube am 08.02.2021 abgemahnt und die Wiederherstellung des Kanals gefordert. Die Beklagte teilte am 09.02.2021 mit, die „Experten“ würden sich „Ihre Situation anschauen und sich bei Ihnen zurückmelden. Da das nicht geschah, wurde am 16.02.2021 Klage beim Landgericht Ellwangen (Jagst) eingereicht.

Die „Welt“ berichtete am 08.11.2021 über das Verfahren („Die Sperrung der ‚Mein Kampf‘-Lesung auf YouTube ist falsch„):

„‚YouTube löscht mit Algorithmen nach dem Zufallsprinzip und rechtfertigt diese Grundrechtseingriffe vor Gericht mit ‚berücksichtigungsfähigem Rationalisierungsinteresse‘‘, so Steinhöfel. ‚Dem Gesetzgeber ist das gleichgültig, Hilfe bekommt nur, wer klagt.‘

Das stimmt. Leider! Und man kann nur hoffen, dass Steinhöfel auch dieses Mal obsiegt. Qualtinger zeigt auf beeindruckende Weise den unmenschlichen Wahnsinn des Diktators. Er lässt, wie der Journalist und Historiker Christoph Driessen schrieb, ‚den Demagogen als lächerliche Figur dastehen‘. Das sollte jeder sehen können.“

Das Landgericht Ellwangen hat die mündliche Verhandlung auf den 23.03.2022, 13:30 Uhr, terminiert.

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