Fall 11: Christian G. vs. Facebook – Löschung „Erklärung 2018“ als Hassrede

Mit diesem Fall fing alles an. In diesem Text wird alles im Detail geschildert. Das vorangehende Verfügungsverfahren war ein Meilenstein im Kampf gegen die selbstherrlichen Zensurmethoden von Facebook. Wir haben das Eilverfahren rechtskräftig gewonnen.

Ende Juni 2018 fiel mir die Kinnlade herunter. Nachdem aus der „Erklärung 2018“ die „Petition 2018“ wurde und ein Nutzer von Facebook diese in wörtlicher Rede zitierte und zur Unterzeichnung ermutigte, wurde diese von dem IT-Riesen als „Hassrede“ gelöscht. Wohlgemerkt, nachdem der Text vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages geprüft und auch auf der Webseite des Parlaments veröffentlich worden war. Der Nutzer war bereit zu klagen und Vera Lengsfeld, Henryk M. Broder und Alexander Wendt riefen zu Spenden für das Verfahren auf. Die Unterstützung war enorm.

Die wichtigsten Passagen des Urteils und Links zu zahlreichen Medien-Veröffentlichungen finden sich hier.

In diesem Verfahren wurde gerichtlich festgestellt: Facebook ist ein Quasi-Monopolist, der sich vertragsbrüchig verhalten hat, der die Grundrechte seiner Nutzer beachten muss und nicht nach eigenem Gutdünken (angebliches „Hausrecht“) zensieren, löschen und sperren darf.

Weil der Quasi-Monopolist sich weigerte, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen, ist diese Hauptsacheklage notwendig geworden. Sie wird öffentlich vor dem Landgericht Bamberg verhandelt werden.

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