Fall 72: Broder verklagt Baden-Württemberg und zwingt Bundesland zur Antisemitismusbekämpfung

Im August 2022 war den Medien, u.a. der „Welt“ und der „Zeit“ zu entnehmen, dass die Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin gegenüber dem Verfasser und Henryk M. Broder Unterlassungserklärungen abgegeben hat. Auf Twitter hat das Bundesland behauptet, Broder und ich würden eine „starke Nähe zur AfD“ aufweisen, eine dort geplante Veranstaltung mit dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz (zu dessen Absage vergl. hierhierhierhierhier und hier), dem US-Senator Lindsey Graham und uns sei wegen Teilnahme von Broder und mir geeignet, das „Ansehen der Landesvertretung“ zu beschädigen. Das war selbst für das Land Baden-Württemberg so persönlichkeitsrechtsverletzend und verfassungswidrig, dass man ohne jede Gegenwehr eine Unterlassungserklärung abgab.

Das Bundesland Baden-Württemberg unterwarf sich nicht nur strafbewehrt, es zahlte auch mehrere tausend Euro an Abmahnkosten. Danke schön! Oder auch nicht, denn letztlich zahlt der Steuerzahler die Zeche für diese Fehlleistungen. More…

Fall 71: Broder vs Bundesrepublik Deutschland – Broder siegt gegen Innenministerium

In dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz 2023“, den Innenministerin Nancy Faeser herausgegeben und auf der Website ihres Ministeriums veröffentlicht hat, wurde über den Publizisten Henryk M. Broder folgende Passage veröffentlicht:

„So machte sich beispielsweise der Autor des Artikels ‚Im Mauseloch der Angst‘ (Broder 2010) für eine uneingeschränkte Anwendung der Mei-nungsfreiheit stark, während er Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme offen verhöhnte und Muslim*innen pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisierte“.

Tatsächlich geschrieben hatte Broder, so berichtet Michael Hanfeld am 04.02.2023 in der FAZ („Broder siegt gegen Innenministerium„) „über die weltweiten gewalttätigen Unruhen nach dem Erscheinen des Romans ‚Die Satanischen Verse‘ von Salman Rushdie und später der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung ‚Jyllands-Posten‘. More…

Update Fall 70 – Urteil rechtskräftig – Die Achse des Guten obsiegt gegen X (Twitter)

Am 30.08.2022 um kurz vor 12:00 Uhr erhielt die Redaktion der AchGut Media GmbH, die „Die Achse des Guten“ betreibt die Mitteilung von X (Twitter), dass das Profil der @AchGut_com wegen „Verstoß gegen unsere Regeln zu Plattformmanipulation und Spam“ gelöscht worden sei.

Ursache für den Schritt von X waren etwas über 100 im Kern gleichlautende Tweets, mit denen sich die Achse gegen eine koordinierte Boykottkampagne zur Wehr setzte, die ab Sommer 2022 „von diversen antisemitischen Accounts verbreitet worden war“ (Welt, 27.10.2022). Die „Jüdische Rundschau“ berichtete am 09.09.2022 unter der Überschrift „Antisemitische Angriffe auf die Achse des Guten“. Der Kampagne schloss sich auch der antisemitische Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Dr. Michael Blume, an. More…

Twitter, Youtube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Im letzten Herbst und Winter war „Die Achse“ sowohl seitens Twitter wie seitens YouTube mit kompletten Löschungen ihrer jeweiligen Profile konfrontiert. Während die Löschung des Profils auf Twitter damit begründet wurde, Antwort-Tweets auf eine öffentliche Denunziationswelle und öffentliche Boykottaufrufe von teilweise antisemitischen und mit dem „Antisemitismusbeauftragten“ des Landes Baden-Württemberg sympathisierenden Personen verstießen gegen die Nutzungsbedingungen, lag der YouTube Fall anders. Hier ein Update zu den neueren, gerichtlichen Entwicklungen. More…

Update Fall 73 – Facebook unterliegt – Grundsatzurteil Thüringer OLG pro Eilverfahren

Mit Urteil vom 27.04.2023 hat das Thüringer Oberlandesgericht auf unsere Berufung die einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Zitats des katholischen Publizisten Johann Joseph Görres antragsgemäß erlassen. Dies ist das erste Urteil des Gerichts zu diesen Rechtsfragen und daher für die Verbraucher, die die sozialen Plattformen nutzen und in Thüringen wohnen, von besonderer Bedeutung. Wichtig ist auch, dass die einstweilige Verfügung erlassen wurde, obwohl das gelöschte Zitat im Laufe des Verfahrens wiederhergestellt wurde. Damit stellt sich das Thüringer Oberlandesgericht mit dem OLG Stuttgart und dem OLG Dresden in die Reihe der insoweit besonders nutzerfreundlich urteilenden Oberlandesgerichte.

Lesenswerte Passagen aus dem Urteil lauten: „….dass die Löschung des Posts willkürlich und ohne erkennbar durchgreifende, sachliche Begründung erfolgte.“

„…dass gerade dieser Post (also dieses Zitat) von [Facebook] trotz Vorliegens (mehrerer) gerichtlicher Titel immer wieder gelöscht wurde (so auch OLG Hamburg, Urteil v. 7.7.2022…)“.

„Auf Seiten [von Facebook] ist keinerlei Grund erkennbar, der im Rahmen der Interessenabwägung gegen eine Eilbedürftigkeit spricht.“

 

Fall 73: Karla W. vs Meta Platforms – Grundsatzentscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts steht bevor

Dieser Prozeß gegen Meta Platforms Ireland ist aus mindestens zwei Gründen von erheblicher Bedeutung. Bislang liegt noch kein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts zu der Frage vor, ob die in Thüringen ansässigen Nutzer sozialer Plattformen sich im Eilverfahren wehren können, wenn Facebook & Co. sie sperrt oder ihre Beiträge löscht. Zuständig für private Nutzer ist nur das Gericht am Wohnsitz. Wer in Thüringen lebt, für den wird diese Entscheidung also „kriegsentscheidend“. Ohne Zugang zu Eilverfahren bleibt nur der Klageweg. Dann ist das Posting bei Obsiegen erst nach Jahren zurück und jede Sperre abgelaufen. Folge wäre, dass niemand mehr klagt, weil eine Wiederherstellung nach Jahren meistens uninteressant wäre. Die Plattformen hätten ihr Ziel erreicht: freie Bahn für Lösch- und Sperrwillkür. Wie entscheidet jetzt der 1. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts? More…

Fall 72: „Achse des Guten“ klagt gegen den staatlich-industriellen Zensurkomplex  – Presse soll mundtot gemacht werden

Die „Welt“ hat sich kürzlich in einem Rückblick mit der Hetzjagd des „Team Lauterbach“ auf den Bayern-Profi und Nationalspieler Joshua Kimmich befasst, der zunächst Bedenken gegen die Langzeitfolgen einer „nebenwirkungsfreien“ (Lauterbach) Impfung hatte, dann aber nach einer für eine freie Gesellschaft beispiellosen Hetzjagd durch Politiker, Journalisten und Wissenschaftler nachgab. Wie wichtig in einer solchen Zeit eine freie und verantwortungsbewußte Berichterstattung ist, sollte jedermann bewußt sein. „Zu wenige widersprachen“, sagt selbst Spiegel-Autor Neubacher. In dem Text der „Welt“ befand sich auch der folgende Satz, halb Wahrheit, halb Scherz:

„Was ist der Unterschied zwischen einer Verschwörungstheorie und der Wahrheit? Ungefähr zwölf Monate“.

Die „Achse des Guten“ hat in beispielhafter Weise über die staatlichen Fehlinformationen in der Pandemie berichtet, über die Grundrechtseingriffe, über die Bedenken bezüglich der Impfstoffe. Zwei Jahre später haben sich die angeblichen Falschinformationen zu Corona, die man der „Achse“ vorwirft, allesamt bewahrheitet. Die „Achse“ hat Recht behalten. Darum wird sie attackiert. Die Löschungen der Profile auf Twitter und YouTube konnten wir mit einstweiligen Verfügungen verbieten, die Hauptsacheklagen laufen weiter. More…

Richtungsweisender Beschluss des Bundesgerichtshofs – Weiterer Erfolg gegen Meta Platforms

Mit Beschluss vom 10.11.2022, BGH I ZB 10-22, der am 28.12.2022 zugestellt wurde, hat der Bundesgerichtshof unserer Rechtsbeschwerde stattgegeben und ein Ordnungsmittelverfahren an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen. Das Landgericht Bonn hatte zunächst ein Ordnungsgeld von € 60.000,00 verhängt, das Oberlandesgericht Köln hat diesen Beschluss und das Ordnungsgeld aufgehoben. In dieser Sache geht es ausschließlich um – wichtige – Formalien. Die Frage nämlich, wann Zustellungen an die großen Online-Plattformen in Deutschland erfolgen können und wann dies in Irland zu geschehen hat. Die Frage hat erhebliche Auswirkungen. Ohne „Meinungsfreiheit im Netz“  hätte es diese wichtige Entscheidung nicht gegeben. More…

Fall 71: Dr. Dr. E. gegen Twitter – Antisemitismusvorwurf an „Achse des Guten-Boykotteure“ der „#achbessercrew“ zulässig

Die unter anderem von Henryk M. Broder herausgegebene «Achse des Guten» ist der einflussreichste Autorenblog Deutschlands. Eine Besonderheit ist ihre dezidiert pro-israelische wie antisemitismuskritische Ausrichtung. Diese Positionierung stösst dabei Antisemiten jeder politischen Couleur sauer auf. Broder, das Aushängeschild des Blogs, ist dabei immer wieder im Mittelpunkt dieser gerne als „Israelkritik“ getarnten, antisemitisch motivierten Angriffe. Die jüngst auf Twitter grassierenden Boykottaufrufe gegen Werbekunden der „Achse“ waren Gegenstand nationaler und internationaler Berichterstattung. Der servile Opportunismus deutscher Unternehmen ebenso, vergl. „Eurowings & Co. Moral heucheln und Denunzianten gehorchen„.

Die anonymen Denunzianten, die unter dem ungemein fantasievollen Kampfnamen #achbessercrew agieren, wurden vielfach als Antisemiten bezeichnet, die Kampagne als antisemitisch motiviert. Selbst gingen die Denunzianten nicht gegen diese gut begründete Einordnung vor, erregten sich aber auf Twitter bitterlich. More…

Fall 70: Achse des Guten gegen Twitter – Einstweilige Verfügung wegen Profillöschung

Am 17.10.2022 ging uns die einstweilige Verfügung des von uns angerufenen Landgerichts zu, mit dem Twitter die Löschung des Profils der „Achse des Guten“ (@Achgut_com) untersagt und dessen komplette Wiederherstellung angeordnet wurde. Der Beschluß erging nach Anhörung von Twitter. Twitter hat davon mit Schriftsätzen von insg. 41 Seiten Umfang (ohne Anlagen) Gebrauch gemacht hat. Dem Rechtsstreit ging die in Fall 68 geschilderte erste Löschung und freiwillige Wiederherstellung des Profils voraus.

Wir danken den Personen und Firmen, die „Meinungsfreiheit im Netz“ finanziell unterstützt haben, um aufwendige und wichtige Verfahren wie dieses zum – hier vorläufigen – Erfolg zu führen. More…


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