Landgericht Karlsruhe verhängt hohes Ordnungsgeld gegen YouTube
Wenn gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile verstoßen wird, können auf Antrag des Klägers Sanktionen verhängt werden. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250 000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen, so § 890 Zivilprozeßordnung.
Für einen Mandanten, der die Rechtsverfolgung mit Unterstützung eines Sponsors selber bezahlt, haben wir eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Karlsruhe erwirkt, die YouTube anerkannt hat. Das Verbot ist rechtskräftig.
Das Verbot wurde Google Ireland Ltd., dem Unternehmen, das YouTube hier betreibt, am 04.05.2022 zugestellt.
Das Video wurde – erst – am 12.05.2022 wieder online gestellt.
Am 16.05.2022 löschte YouTube dasselbe Video erneut. More…