Richter an YouTube: „Sie verlieren“ – YouTube an Richter: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben“

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Der YouTube-Kanal der „Achse“ ist wieder da. Es ging schneller als noch vor kurzem erwartet und ich erkläre, warum das so ist. Die Sache hat einen gewissen Unterhaltungswert. Beteiligt waren neben der „Achse“ und „Meinungsfreiheit im Netz“ die Landgerichte in Karlsruhe und Berlin sowie, beim Landgericht Berlin, YouTube (Google Ireland Ltd.). Schon in den letzten Novembertagen haben wir vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung des Achse-Videos „Aachener Impfmonolog“ beantragt. Die Kammer wollte von YouTube erfahren, was in dem 15minütigen Video denn die „Richtlinie gegen medizinische Fehlinformationen zu Covid19“ verletzt haben soll, der pauschale Hinweis auf einen Verstoß reiche nicht. Daher wurde am 13.01.2022 um 12:30 Uhr in Berlin verhandelt.

In der Zwischenzeit haben sich die Ereignisse überschlagen, denn kurz vor Weihnachten löschte YouTube den gesamten Kanal der „Achse“. Wir haben darüber berichtet. Dieser Sachverhalt wurde am 05.01.2022 dem Landgericht Karlsruhe vorgelegt, dass aufgrund der wohl auch aus seiner Sicht eindeutigen Rechtslage innerhalb weniger Stunden nach Eingang des Antrags ein Verbot erließ. Zu beachten ist diese einstweilige Verfügung aber bei normalem Lauf der Dinge erst nach behördlicher Zustellung in Irland, die vier bis sechs Wochen dauert. Ein Dank für diesen allein auf Unvermögen beruhenden Gesetzesmangel geht vor allem an die Justizminister Maas und Lambrecht. Wir schauen, wie lange Herr Buschmann braucht, um eine Korrektur herbeizuführen. Denn es kann wohl nicht im Sinne der vielen Millionen Nutzer der sozialen Medien noch im Interesse eines funktionierenden Rechtsstaates sein, dass die sofortige Umsetzung eines gerichtlichen Verbotes nicht gewährleistet ist.

Und jetzt wird es lustig. Denn es gab ja noch das Verfahren in Berlin, acht Tage später, auf den 13.01.2022, terminiert. Dort ging es – „nur“ – um die Löschung eines einzelnen Videos und YouTube war geladen versuchte mehr schlecht als recht, irgendetwas Richtlinienwidriges zu lokalisieren, wo es Richtlinienwidriges nicht gab. Da kam es schon nicht einmal mehr darauf an, dass die „Richtlinie“ selbst in erheblichen Umfang unwirksam ist. Denn wenn es an einem Verstoß gegen eine unwirksame Richtlinie fehlt, ist natürlich auch das kein Verstoß. Aber erklären Sie das mal dem IT-Riesen.

„Das bestehende Regelwerk ist eine zweifelhafte Mischung aus plausiblen und eindeutigen Richtlinien, aus Richtlinien, die missverständlich sind und aus Richtlinien, die in letzter Konsequenz die Verbreitung wichtiger Erkenntnisse sogar behindern“, befand die „Welt“ vor kurzem aus journalistischer Perspektive.

Schon in der Abmahnung an YouTube hieß es kurz und bündig:

„Die Kanallöschung ist bereits deshalb rückgängig zu machen, weil die Löschung des Videos ‚Durchsicht: Aachener Impf-Monolog‘ völlig indiskutabel ist und keinen Bestand haben wird.“

So sah es auch das Landgericht Berlin, wenn auch in etwas distinguierterer Wortwahl. Und erließ am selben Tag die beantragte einstweilige Verfügung. Jetzt folgen Sie mir bitte ein klitzekleines bißchen in rechtliche Gefilde. Wenn eine einstweilige Verfügung durch Urteil erlassen wird, ist diese sofort zu beachten und muss nicht erst in Irland zugestellt werden. Nun war aber der Kanal gelöscht und YouTube musste das Video sofort wiederherstellen. Sonst hätte erneut ein sechsstelligen Ordnungsgeld gedroht. Die € 100.000,00 die das OLG Dresden in anderer Sache gegen YouTube verhängt hat, waren deutlich. Also blieb dem Technologie-Giganten praktisch nichts anderes übrig, als gleich den ganzen Kanal wiederherzustellen.

Diese Verfahren zeigen scheinbar doch deutliche Wirkung.

Als der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 16 in der Verhandlung in Berlin mit der Einführung in den Sach- und Streitstand fertig war und deutlich wurde, dass unser Antrag Erfolg haben und YouTube auch hier unterliegen wurde, begann der Gegnervertreter seine Ausführungen mit dem denkwürdigen Satz: „Es überrascht mich nicht, was Sie gesagt haben“. Das lassen wir mal einfach so stehen, oder?

 

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