Schneller Erfolg gegen den WDR – Sperrung von Beitragszahlerin nach Abmahnung aufgehoben

Als sich die Gebührenzahlerin F. in höchst sachlichem Ton nach den Plänen erkundigte, die der WDR für den Mitarbeiter Danny H. habe, der durch „Oma ist eine Nazisau“ kurzfristige Bekanntheit erlangte, wurden ihre Beiträge gelöscht und die Gebührenzahlerin gesperrt. Details und Screenshots hier. Sachlich, berechtigt, zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt waren die Anfragen. Vor allem interessieren die gestellten Fragen offenbar sehr viele Menschen. Einen Nutzer, der die Gebühren des Senders trägt, in seinen Grundrechten aus Art. 3 und 5 GG zu verletzen, ist skandalös, fanden wir und mahnten den WDR mit Schreiben von gestern ab. Schon einen Tag vor Fristablauf erreichten uns diese Zeilen des Justiziariat des WDR: More…

Fall 28: Rika F. / WDR – Abmahnung wegen rechtswidriger Sperre von Gebührenzahlerin

Update am Textende!

A) Der unter der Intendanz des aktuellen ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow stehende WDR und Buhrow selber sind Ende 2019 in Kritik geraten. Der WDR-Kinderchor hatte auf die Melodie von „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ unter anderem „Meine Oma ist ’ne alte Umweltsau“ gesungen. Das entsprechende Video wurde bald darauf vom WDR gelöscht. Intendant Tom Buhrow entschuldigte sich für die Satire. Dafür wiederum geriet er intern massiv unter Beschuß. WDR-Redakteure seien „fassungslos“ gewesen, berichtet die „Welt“. Das Nachtreten des freien WDR-Mitarbeites H., Omas seien in Wirklichkeit keine Umwelt-, sondern „Nazisäue“ sorgte für weitere Empörung. Das Demokratieverständnis des Senders, der den Erfinder des Begriffs „Demokratieabgabe“ beschäftigt, erweist sich in dieser Debatte als sehr eigenwillig.

B) Über Hallo Meinung gelangte jetzt dieser interessante und wichtige Fall zu uns. More…

Fall 27: Peter S. / Facebook – Löschung und Sperre wg. Zitat aus „Bild“ – Prozeß mit glasklarem Verfassungsbruch

A) Die Zivilkammer 3 des LG Bonn ist mit drei promovierten Richtern besetzt. Dass dies nicht immer ein Garant für richterliche Sachkunde ist, zeigt dieser Fall. Neben einer fatalen Kollision mit den Denkgesetzen, die auch ein nicht juristisch geschulter Beobachter ohne weiteres erkennt, kam es in der ersten Instanz zu einer vorsätzlichen Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte des Klägers, dem der gesetzliche Richter vorenthalten wurde. Ein schwerwiegendes richterliches Versagen. Im Einzelnen: More…

Prozeß gegen Faktencheck geht in zweite Runde – Bei Facebook sind einige gleicher als die anderen

UPDATE Mai 2020: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Entscheidung des Landgerichts Mannheim aus November 2019 abgeändert und den beanstandeten Faktencheck mit einstweiligen Verfügung durch Urteil vom 27.05.2020 verboten.

Der Fall 24 der Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ (Tichys Einblick GmbH / Correctiv gGmbH – Klage wg. “Faktencheck”) ist einer der rechlich komplexesten und wichtigsten, die wir führen. Es geht um die eminent wichtige Grundsatzfrage, ob und wenn ja auf welche Weise Eingriffe in verschiedene Grundrechte von Medienunternehmen durch die abweichenden Meinungen (!) sog. „Faktenchecker“ zulässig sind. Jetzt liegt ein erstes, sehr interessantes Urteil vor (besonders interessant sind die Seiten 6 unten bis 9, 12 mittlerer Absatz, 20, 21, 23, 31f., 38 (aa), 39 (ee). More…

Fall 26: Ali Utlu / Twitter – Sperre ohne den sanktionsauslösenden Inhalt mitzuteilen

A) Utlu wurde 2012 Politker für die Piratenpartei und setzt sich als homosexueller ex-Muslim und Atheist für Menschenrechte ein. Er ist ein bekannter Religions- und Islamkritiker und Mitglied im Zentralrat der Ex-Muslime. Seine islamkritische Haltung setzt ihn einer Vielzahl von nicht nur verbalen Angriffen, sondern auch Denunziationsjagden in den sozialen Medien aus, die zu ungerechtfertigten Sperren führen. Utlu stand unter Polizeischutz.

Utlu betreibt den Twitter-Account @AliCologne. Am 26.12.2019 hat Twitter seinen Account für sieben Tage gesperrt und dazu lediglich angegeben: „Wir haben festgestellt, dass Du gegen die Twitter-Regeln verstößt.“ Wann und mit welchem Tweet das geschehen sein soll, blieb offen.

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Fall 25: Odina L. / Facebook wg. „Napoleon-Zitat“ – Klage vor dem LG Hamburg – Berufung vor dem OLG Hamburg

Update 07.07.2022. Der 15. Zivilsenat des OLG Hamburg ändert mit Urteil vom heutigen Tage die Entscheidung des Landgerichts ab und gibt der Klage auf Unterlassung von Löschung und Sperre statt.

Mal setzt es 30 Tage Sperre, mal nur einen Tag, auch wenn die Inhalte identisch sind. Dieser Fall zeigt die krass abweichende Behandlung der Nutzer und dokumentiert, wie sehr Facebook diskriminiert und damit die Rechte der Nutzer aus Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) verletzt. More…

Dresdner Doppelschlag gegen Facebook – LG Dresden erlässt eine und bestätigt andere einstweilige Verfügung

Zwei Verkündungstermine heute vor dem LG Dresden in Fall 16 und Fall 20 von „Meinungsfreiheit im Netz“. In beiden haben wir gegen Facebook Ireland Ltd. obsiegt.

Fall 20 von „Meinungsfreiheit im Netz“:  Der Mandant hat auf Facebook den Artikel „Klimawandel – Emma (18) will die Welt dazu bringen, keine Kinder mehr zu bekommen“ kommentiert. Facebook sah „Hassrede“, das Landgericht Dresden nicht. More…

Fall 24: Tichys Einblick GmbH / Correctiv gGmbH – Klage wg. „Faktencheck“

UPDATE Mai 2020: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Entscheidung des Landgerichts Mannheim aus November 2019 abgeändert und den beanstandeten Faktencheck mit einstweiligen Verfügung durch Urteil vom 27.05.2020 verboten.

 

Wir halten das aktuell bei Facebook betriebene Verfahren des sog.“Faktenchecks“ aus mehreren Gründen für rechtswidrig und führen dies jetzt in einem Verfahren gegen „Correctiv“ einer gerichtlichen Klärung zu. More…

Fall 23: Alex S. / Facebook wg. Löschung eines Artikels der „Ruhrbarone“, LG Frankfurt

A) Der Kläger hat auf Facebook den am 09.10.2019 auf „Ruhrbarone – Journalisten bloggen das Revier“ veröffentlichen Artikel „Halle: Der Weg von der antisemitischen Hetze der Dortmunder Nazis zu Balliet ist nicht weit“ verlinkt und mit dem diesen entnommenen Zitat „Der Neonazi Stephan Balliet mag ein Einzeltäter gewesen sein, aber alleine war er nicht“ gepostet. Facebook sah das Zitat als Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards“ an, teilte aber nicht mit, gegen welchen dieser „Standards“ verstoßen worden sein soll. Der Beitrag wurde gelöscht, der Kläger sechs Tage gesperrt. Ein Eingriff in die Meinungs- und in die Pressefreiheit.

B) Unsere Klage ist seit Anfang Novermber am Landgericht Frankfurt/Main anhängig. More…


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