Dresdner Doppelschlag gegen Facebook – LG Dresden erlässt eine und bestätigt andere einstweilige Verfügung

Zwei Verkündungstermine heute vor dem LG Dresden in Fall 16 und Fall 20 von „Meinungsfreiheit im Netz“. In beiden haben wir gegen Facebook Ireland Ltd. obsiegt.

Fall 20 von „Meinungsfreiheit im Netz“:  Der Mandant hat auf Facebook den Artikel „Klimawandel – Emma (18) will die Welt dazu bringen, keine Kinder mehr zu bekommen“ kommentiert. Facebook sah „Hassrede“, das Landgericht Dresden nicht. Einzelheiten zum Fall hier. Das Landgericht Dresden hat heute nach Verhandlung am 06.11.2019 die von uns beantragte einstweilige Verfügung erlassen.

Fall 16: Der „Achse des Guten“-Autor Stefan Klinkigt hatte einen Link zum „Focus“ geteilt („Lybischer Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten„). Facebook hat diesen Link bei Klinkigt und anderen automatisch! gelöscht. Facebook Ireland Ltd. legte Widerspruch gegen die von uns erwirkte einstweilige Verfügung ein. Man war der Meinung, eine taufrische Löschung dürfte nicht mehr im Eilverfahren geltend gemacht werden, wenn der Artikel älter ist. Der Nutzer solle stattdessen mehrere Jahre auf die Rechtskraft im Hauptsacheverfahren warten. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit steht allerdings nicht unter Aktualitätsvorbehalt. Der Widerspruch wurde mit Urteil vom heutigen Tage zurückgewiesen, die einstweilige Verfügung bestätigt.

Facebook hat die (weiteren) Kosten der Verfahren zu tragen, die in den Fonds zurückfließen.

 

 

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