Fall 4: Jaklin Chatschadorian / Facebook Ireland Ltd.

Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig (siehe Fall 10). Facebook hat die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

Fall 4: Jaklin Chatschadorian vs. Facebook Ireland Ltd.

  1. Am 14.09.2018 haben wir einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln eingereicht, in dem wir Jaklin Chatschadorian gegen Facebook vertreten. Facebook hat einen von Frau Chatschadorian geposteten Artikel aus der „Jüdischen Rundschau“ („Von moslemisch sozialierten Männern geht überdurchschnittlich viel Gewalt aus“) als „Hassrede“ gelöscht und sie für 3 Tage gesperrt. Jetzt wird nicht nur in die Meinungs-, sondern auch in die Pressefreiheit eingegriffen. Jaklin Chatschadorian lebt seit vielen Jahren in Deutschland. Sie war Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland, engagierte sich als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Köln und Mitglied im CDU Stadtbezirks-Vorstand. Sie ist für viele die deutsche Stimme für die Armenier geworden. Ihr offener Brief, mit dem sie ihren Austritt aus der CDU erklärte, sorgte für große Öffentliche Aufmerksamkeit.
  2. Das Landgericht Köln (32 O 264/18) hat die von uns beantragte einstweilige Verfügung am 20.09.2018 erlassen und Facebook unter Androhung von Ordnungsmitteln (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft) untersagt, den streitigen Kommentar zu löschen und/oder Jaklin Chatschadorian wegen dieses Kommentars zu sperren.
LG Köln (32 O 264/18)

More…

Fall 3: Gerd Buurmann vs. Facebook Ireland Ltd.

Fall 3: Gerd Buurmann vs. Facebook Ireland Ltd.

Buurmann ist Autor, Schauspieler, Moderator und Regisseur. Das Simon Wiesenthal-Zentrum lobte im Jahre 2010 seine Initiative gegen die antisemitische sog. Kölner „Klagemauer„.

Buurmann wurde am 14.08.2018 für drei Tage gesperrt. Er hatte unter einem Beitrag, in dem, so Buurmann „massiv gegen Israel und Juden gehetzt wurde, auf einen anderen Nutzer, der fragte, warum ‚die Juden‘ denn ‚nichts aus ihrer Geschichte gelernt‘ hätten und nun in Israel ‚wie die Nazis‘ agierten, folgenden sarkastischen Kommentar abgesetzt hatte.

„Ja warum? Warum haben die Juden nichts aus Auschwitz gelernt? Warum wurde diese deutsche Hilfe nicht angenommen? Unverschämt, diese Juden.“

Der Beitrag wurde von Facebook gelöscht. Buurmann schildert den Fall aus seinem Blog „Tapfer im Nirgendwo“. More…

Fall 2: Peter S. vs. Facebook Ireland Ltd.

Fall 2: Peter S. vs. Facebook Ireland Ltd. – „Bild“ hat über diesen Fall berichtet.

Peter S. hat unter dem Posting eines Dritten mit einem Zitat der Überschrift aus der „Bild“-Zeitung kommentiert. „Wer klaut, darf bleiben.

  1. Sein Kommentar wurde gelöscht, S. wurde von Facebook für 30 Tage gesperrt. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10.08.2018 wurde beim LG Bonn eingereicht.
  2. Das Landgericht Bonn (9 O 221/18) hat die von uns beantragte einstweilige Verfügung am 21.08.2018 erlassen und Facebook unter Androhung von Ordnungsmitteln (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft) untersagt, den streitigen Kommentar zu löschen und/oder Peter S. wegen dieses Kommentars zu sperren.

More…


Unsere Fälle