Fall 4: Jaklin Chatschadorian / Facebook Ireland Ltd.
Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig (siehe Fall 10). Facebook hat die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.
Fall 4: Jaklin Chatschadorian vs. Facebook Ireland Ltd.
- Am 14.09.2018 haben wir einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln eingereicht, in dem wir Jaklin Chatschadorian gegen Facebook vertreten. Facebook hat einen von Frau Chatschadorian geposteten Artikel aus der „Jüdischen Rundschau“ („Von moslemisch sozialierten Männern geht überdurchschnittlich viel Gewalt aus“) als „Hassrede“ gelöscht und sie für 3 Tage gesperrt. Jetzt wird nicht nur in die Meinungs-, sondern auch in die Pressefreiheit eingegriffen. Jaklin Chatschadorian lebt seit vielen Jahren in Deutschland. Sie war Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland, engagierte sich als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Köln und Mitglied im CDU Stadtbezirks-Vorstand. Sie ist für viele die deutsche Stimme für die Armenier geworden. Ihr offener Brief, mit dem sie ihren Austritt aus der CDU erklärte, sorgte für große Öffentliche Aufmerksamkeit.
- Das Landgericht Köln (32 O 264/18) hat die von uns beantragte einstweilige Verfügung am 20.09.2018 erlassen und Facebook unter Androhung von Ordnungsmitteln (Ordnungsgeld oder Ordnungshaft) untersagt, den streitigen Kommentar zu löschen und/oder Jaklin Chatschadorian wegen dieses Kommentars zu sperren.
