Fall 20: Benedikt Krainz / Facebook Ireland Ltd. – Einstweilige Verfügung des LG Dresden erwirkt

A) Herr F. postete am 21.09.2019 den auf tag24.de erschienenen Artikel „Klimawandel – Emma (18) will die Welt dazu bringen, keine Kinder mehr zu bekommen“ mit der Anmerkung: „Diese FFF-Klimabewegung sollte bei allem berechtigten Ansinnen für unsere Natur sich von allen IRREN in der Bewegung trennen z.B. dieser da:“ Mirko K. kommentierte dies so:

„Die Welt“ interessiert sich zum Glück einen feuchten Kehricht für die Ansichten von 18-jährigen  Emmas. Die bauen Atomkraftwerke, wenn sie der Ansicht sind, CO2-Emissionen reduzieren zu müssen und wenn die Bevölkerung wächst, dann sorgt man eben dafür, das die landwirtschaftlichen Erträge durch moderne Methoden steigen. Keiner ist so dämlich wie die Deutschen, in einer vorindustriellen Agrargesellschaft eine „Zukunft“ zu sehen und dafür seinen Wohlstand, sein Schlüsselindustrien und sein Natur zu opfern, um sie vielleicht in 20 oder 40 Jahren dadurch angeblich zu schützen.

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Fall 19: Oliver S. / Facebook Ireland Ltd. – Zitat von Robert F. Kennedy als „Hassrede“ gelöscht

A) Der Bruder des früheren US-Präsidenten John F. Kennedy, Robert F. Kennedy, eine Ikone des amerikanischen Liberalismus und der demokratischen Partei, war US-Generalstaatsanwalt und Senator des Staates New York. Kennedy bereiste 1948 Palästina und verfasste dort Berichte, die Anfang Juni 1948 in „The Boston Post“ veröffentlicht wurden. Das hier streitige, authentische Zitat entstammt einem dieser publizierten Berichte. Das „Jerusalem Center for Public Affairs“ hat diesen Bericht komplett veröffentlicht.

Facebook hat den Inhalt am 16.09.2019 gelöscht und den in München wohnhaften Nutzer für 30 Tage gesperrt. More…

Fall 18: Felix Perrefort / Facebook Ireland Ltd.

A) Felix Perrefort ist Mitarbeiter der „Achse des Guten“. Im Dezember 2018 postete „Antifa Kampfausbildung“ auf Facebook ein Video des namhaften US-Nachrichtensenders ABC News, das zeigt, wie Tommy Robinson in einem Stadtviertel von London tätlich angegriffen wird. „Antifa Kampfausbildung“ teilte dieses Video mit einem lobenden Kommentar, der sinngemäß lautet, Robinson habe sich wohl das falsche Viertel zum Spazierengehen ausgesucht. Perrefort teilte das Posting und kritisierte dies, siehe die nachstehenden Einblendungen, als moralisch verwerflich. Auch, weil hier Gegenden „unmittelbarer Gewaltherrschaft“ als „Hood“ verherrlicht werden. Neun Monate später wurde der Beitrag von Perrefort gelöscht („Dein Beitrag verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards zu gefährlichen Personen oder Organisationen“). Offenbar lediglich, weil in dem Video und seinem Text Tommy Robinson erwähnt wird. Offenbar löscht Facebook jedwede Beiträge, in denen bestimmte Namen vorkommen, kategorisch. Besonders absurd, dass der Beitrag von „Antifa Kampfausbildung“ auch heute (24.09.2019) noch online ist. More…

Fall 17: Hadmut Danisch / Twitter Inc.

A) Hadmut Danisch betreibt – auch – einen sehr lesenswerten Blog. Auf Twitter ist er unter @Hadmut aktiv. Dort reagierte er auf die in einem öffentlich-rechtlichen Spartenkanal gemachte Einlassung des TV-Komikers Jan Böhmermann, indem er einen 13sekündigen Ausschnitt aus dessen Sendung („In Sachsen stimmten über 27% der Wählerinnen und Wähler für die AfD. Das Einzige, was dieses Bundesland jetzt noch retten kann, ist eine Koalition aus Roter Armee und Royal Air Force. (Pause). Hab ich im Internet, hab ich im Internet, äh, gelesen“) wie folgt kommentierte: More…

Fall 16: Stefan Klinkigt / Facebook Ireland Ltd.

Update: Das ging schnell. Anruf der zuständigen Richterin, die einstweilige Verfügung wurde vom LG Dresden erlassen und Facebook verboten, den Antragsteller daran zu hindern („Facebook Blockierungen“), einen Link zu dem am 10.08.2019 unter https://www.focus.de/politik/videos/auf-dem-weg-zu-euren-kuesten-libyscher-ministerpraesident-warnt-vor-is-kaempfern-auf-fluechtlingsbooten_id_5812602.html veröffentlichten Text „Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten“ des Nachrichtenmagazins „Focus“ auf der Plattform der Antragsgegnerin zu verbreiten.

Der Fall: Stefan Klinkigt, Mitstreiter bei „Die Achse des Guten„, wollte am 10.08.2019 einen Artikel (»Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten«)  aus dem Nachrichtenmagazin „Focus“ auf Facebook teilen. Facebook blockierte die Verbreitung des Artikels „um die Sicherheit von Facebook zu gewährleisten“.

Damit greift Facebook nicht nur in die Rechte des Nutzers ein, sondern verletzt darüber hinaus die Pressefreiheit. Wir rufen das zuständige Landgericht mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an.

Facebook Ireland Ltd. legte Widerspruch gegen die von uns erwirkte einstweilige Verfügung ein. Man war der Meinung, eine taufrische Löschung dürfte nicht mehr im Eilverfahren geltend gemacht werden, wenn der Artikel älter ist. Der Nutzer könne ein mehrere Jahre auf die Rechtskraft im Hauptsacheverfahren warten. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit steht allerdings nicht unter Aktualitätsvorbehalt. Der Widerspruch wurde mit Urteil vom heutigen Tage zurückgewiesen, die einstweilige Verfügung bestätigt.

Facebook hat die (weiteren) Kosten der Verfahren zu tragen, die in den Fonds zurückfließen.

Fall 15: Niklas Lotz / You Tube (Google Ireland Ltd.)

Update: YouTube hat den Kanal vor Ablauf der von uns gesetzen Frist am 22.08.2019 gegen 13:00 Uhr wiederhergestellt.

YouTube hat mit einem pauschalen und auch insofern rechtswidrigen Hinweis den mit knapp 100.000 Followern sehr reichweitenstarken Kanal „neverforgetniki“ gelöscht. Es gab vorher keinerlei Verwarnungen o.ä. Alle Beiträge auf dem Kanal, die uns bekannt sind, sind sachlich und bewegen sich im Rahmen der von Art. 5 GG garantierten Meinungsfreiheit. Wir haben YouTube eine Frist zur Wiederherstellung des Kanals bis zum 22.08.2018, 18.00 Uhr, gesetzt. Erfolgt dies nicht fristgerecht, leiten wir gerichtliche Schritte ein. Zuständig wäre das Landgericht Ulm und als Berufungsinstanz das OLG Stuttgart.

Fall 14: Die Achse des Guten / „Faktenchecker“

Aus strategischen Gründen können wir hier nur bekanntgeben, dass wir in einem solchen Fall aktiv geworden sind. Wir halten die aktuelle Praxis, mit der sog. „Faktenchecker“ journalistische Inhalte diskriminieren, aus einer Reihe von Gründen für rechtswidrig und gehen dagegen vor. Weitere Informationen werden folgen, aktuell allerdings nicht, weil es nicht klug wäre, den Gegner hier mit Informationen zu versorgen.

Fall 13: Für Facebook sind Broder, Abdel-Samad und die ARD Hassredner. Was sagt das LG Stuttgart?

UPDATE: Einstweilige Verfügung rechtskräftig. Facebook Ireland Ltd. erkennt das Verbot am 11.07.2019 als endgültige Regelung an. Es ist damit rechtskräftig. Danke an die Unterstützer von “Meinungsfreiheit im Netz”.

1. Am 23.05.2019, 09.00 Uhr, verhandelt die Zivilkammer 11 des Landgericht Stuttgart (Sitzungssaal 155, 1. OG, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart) über den von uns eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Facebook-Nutzers Waman S. gegen Facebook Ireland Ltd. S. postete am 08.04.2019 einen fünfminütigen Ausschnitt aus der ersten Folge der ersten Staffel der in der ARD ausgestrahlten Serie „Entweder Broder – Die Deutschland-Safari“. „Entweder Broder“ ist eine deutsche politische Satiresendung mit Hamed Abdel-Samad und Henryk M. Broder. 2012 gewannen Henryk M. Broder und Hamed Abdel-Samad in der Kategorie Reporter hierfür den Bayerischen Fernsehpreis. Facebook bewertet die Serie als „Hassrede“. „Unentbehrlich, unbezahlbar, nicht zu schlagen“ schreibt hingegen Michael Hanfeld in der FAZ. Und Hanfeld schliessen wir uns an. More…

Fall 12: Markus Hibbeler vs Facebook, rechtswidrige Sperre wg. Islamkritik, LG Oldenburg/OLG Oldenburg

UPDATE: Einstweilige Verfügung rechtskräftig. Facebook Ireland Ltd. erkennt das Verbot am 09.08.2019 als endgültige Regelung an. Es ist damit rechtskräftig. Danke an die Unterstützer von „Meinungsfreiheit im Netz“.

UPDATE: Wichtiger Präzedenzfall für den gesamten Oberlandesgerichtsbezirk. OLG Oldenburg erlässt auf unser Rechtsmittel am 01.07.2019 beantragte einstweilige Verfügung. Siehe unten 1 e. DANKE an die Spender. Ohne Sie gäbe es dieses Urteil nicht!

1. Es ist nicht das erste Mal, dass Markus Hibbeler von uns gegen Facebook vertreten wird. Über den ersten Fall, der ohne gerichtliche Hilfe gelöst werden konnte, wurde national und international berichtet.

Mitte April 2019 wurde Hibbeler erneut von Facebook gesperrt und sein Beitrag gelöscht, in dem er einen Funktionär des Zentralrats der Muslime (ZMD) kritisiert, der es sich zur Aufgabe gemacht habe, Apostaten und Kritiker zu diffamieren. Ein  solches Verhalten sei, so Hibbeler, bei einem ZMD-Funktionär kaum überraschend, im ZMD seien neben „Muslimbrüdern, türkischen Faschisten auch Repräsentanten des iranischen Terror-Regimes vertreten“, die sich hinter einer legalen Maske versteckten.

Wir halten die Löschung und die Sperre, die Facebook trotz Beschwerde aufrechterhielt, für rechtswidrig, da der Beitrag eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. More…


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