„Erklärung 2018“ siegt endgültig über Facebook – Spendenaufruf Herbst 2020
Die Entscheidung von Facebook, einen Hinweis auf die „Erklärung/Petition 2018“ und die Aufforderung, sie zu unterzeichnen, als „Hassrede“ zu löschen, ist rechtswidrig. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ 23 O 68/19) ist seit dem 09. Oktober rechtskräftig, da der Internet-Konzern darauf verzichtete, Berufung einzulegen.
„Damit gewann der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sowohl das Eil- als auch das Hauptsacheverfahren gegen Facebook. Beide Verfahren hatten aus mehreren Gründen eine große Öffentlichkeitswirkung.“