Fall 41: Holger S. / YouTube – Kanallöschung wg. Helmut Qualtinger liest „Mein Kampf“

»Qualtinger macht hörbar (und auch sichtbar), wie nahe Groteskes und Monströses beieinanderliegen.« Peter Longerich, Neue Zürcher Zeitung

»Besser als Qualitinger kann man die widerliche Mischung aus Dummheit, Hysterie und Menschenverachtung dieses berühmtberüchtigten Buches nicht zum Ausdruck bringen.« Nürnberger Nachrichten

So bewerteten die Medien, wie der große österreichische Kabarettist Helmut Qualtinger das Buch nicht nur gelesen, sondern in den siebziger und achtziger Jahren öffentlich rezitiert hat. Die Veröffentlichung des Suhrkamp-Verlages auf DVD erschien 2016.

Der Nutzer Holger S. veröffentlichte einen Ausschnitt daraus, der auch auf dem YouTube-Kanal des Suhrkamp-Verlages nach wie vor zugänglich ist. Was der eine darf, darf der andere noch lange nicht. Egal, was in Art. 3 unseres Grundgesetzes steht. Der Kanal unseres Nutzers wurde gelöscht, seine Beschwerde, in der der Inhalt erläutert wurde, zurückgewiesen.

Wir haben YouTube am 08.02.2021 abgemahnt und die Wiederherstellung des Kanals gefordert. Die Beklagte teilte am 09.02.2021 mit, die „Experten“ würden sich „Ihre Situation anschauen und sich bei Ihnen zurückmelden. Da das nicht geschah, wurde am 16.02.2021 Klage beim Landgericht Ellwangen (Jagst) eingereicht.

Die „Welt“ berichtete am 08.11.2021 über das Verfahren („Die Sperrung der ‚Mein Kampf‘-Lesung auf YouTube ist falsch„):

„‚YouTube löscht mit Algorithmen nach dem Zufallsprinzip und rechtfertigt diese Grundrechtseingriffe vor Gericht mit ‚berücksichtigungsfähigem Rationalisierungsinteresse‘‘, so Steinhöfel. ‚Dem Gesetzgeber ist das gleichgültig, Hilfe bekommt nur, wer klagt.‘

Das stimmt. Leider! Und man kann nur hoffen, dass Steinhöfel auch dieses Mal obsiegt. Qualtinger zeigt auf beeindruckende Weise den unmenschlichen Wahnsinn des Diktators. Er lässt, wie der Journalist und Historiker Christoph Driessen schrieb, ‚den Demagogen als lächerliche Figur dastehen‘. Das sollte jeder sehen können.“

Das Landgericht Ellwangen hat die mündliche Verhandlung auf den 23.03.2022, 13:30 Uhr, terminiert.

Fall 40: Kai Parthy / Facebook Ireland Ltd. – Wie man durch Ironie zum Nazisympathisanten wird

Wer noch Auto fährt, ist ein Nazi. So liest man auf einem Aufkleber, der „extinction rebellion“ als Verfasser nennt. Die Organisation behauptet, diesen Aufkleber tatsächlich nicht verfasst zu haben. Der Nutzer Kai Parthy kommentierte das Exponat mit der sarkastischen Bemerkung: „Ich bekenne mich hiermit öffentlich“. Die Sanktionen von Facebook hatten jetzt gerichtliche Konsequenzen:

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Fall 39: Felix P / Facebook Ireland – Löschung auf Denunziation hin – Digitales Ausradieren bestimmter Namen

Für digitalte Säuberungen, die Facebook vornimmt, beruft sich das Unternehmen auf die sog. „Gemeinschaftsstandards“, mit denen die nicht demokratisch legitimierten IT-Monarchen die Kommunikationsgewohnheiten von 2,7 Milliarden Menschen bestimmen wollen.

In den „Gemeinschaftsstandards“ heißt es:

„Um Schaden in der Offline-Welt zu verhindern, erlauben wir auf Facebook keine Präsenz für Organisationen oder Personen, die Gewalt befürworten oder ausüben.“ Unterstreichung ergänzt.

So wurde der Post

„Test, ob der Name xxx noch in einem Beitrag Erwähnung finden darf“

gelöscht. More…

Unser Weihnachtsgeschenk: Löschung von Henryk M. Broder-Video rechtskräftig untersagt

Wir danken allen, die uns im abgelaufenen Jahr unterstützt haben und versprechen schon jetzt, dass wir mit ungebremsten Eifer in 2021 weitermachen werden. Unser Weihnachtsgeschenk an uns alle ist die Mitteilung, dass das vom LG Stuttgart ausgesprochene Verbot, das Video von Henryk M. Broder „Broders Spiegel: Konsequenter Antifaschismus“ als Hassrede zu löschen, seit heute, 21.12.2020 rechtskräftig ist. YouTube (betrieben von Google Ireland Ltd.) hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt. Weitere Details findet man, wenn man möchte, hier.

Frohe Weihnachten, ein großartiges 2021 und bleiben Sie gesund!!!

Hamburg am 21.12.2020

Joachim Nikolaus Steinhöfel

Fall 37: Kai Parthy / Twitter wg. Blockierung eines Artikels der „New York Post“ kurz vor US-Wahltag

Dieser Vorgang hat nicht nur in den USA („Twitter’s ‚Living‘ Censorship“, Wall Street Journal), sondern weltweit und auch in Deutschland kurz vor der US-Wahl zu einem enormen medialen Echo geführt und zu einer Vorladung des Twitter-Chefs Jack Dorsey vor den US-Senat („Who the hell elected you?„). Er zeigt einen skandalösen Eingriff der Plattform in die US-Wahl, sowie die Meinungs- und Pressefreiheit. Herr Parthy wollte am 14.10.2020 tweeten: More…

Fall 35: „Achse des Guten“ triumphiert über Correctiv: Oberlandesgericht Karlsruhe untersagt rechtswidrigen „Faktencheck“

Als „Faktenchecker“ sollte man eine Meinung von einer Tatsachenbehauptung unterscheiden können. Und dasselbe gilt für den Unterschied zwischen einer These und einer Tatsachenbehauptung. Herausforderungen, die sich allerdings für die umstrittene Firma Correctiv und ihren selbsternannten obersten Wahrheitswächter Schraven wiederholt als zu groß erwiesen. Jetzt mussten die kontroversen „Faktenchecker“ erneut eine empfindliche Niederlage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hinnehmen. More…

„Erklärung 2018“ siegt endgültig über Facebook – Spendenaufruf Herbst 2020

Die Entscheidung von Facebook, einen Hinweis auf die „Erklärung/Petition 2018“ und die Aufforderung, sie zu unterzeichnen, als „Hassrede“ zu löschen, ist rechtswidrig. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ 23 O 68/19) ist seit dem 09. Oktober rechtskräftig, da der Internet-Konzern darauf verzichtete, Berufung einzulegen.

„Damit gewann der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sowohl das Eil- als auch das Hauptsacheverfahren gegen Facebook. Beide Verfahren hatten aus mehreren Gründen eine große Öffentlichkeitswirkung.“

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