Die dritte Einschüchterungswelle rollt an – Zensur finanziert mit Ihren Rundfunkbeiträgen – Bitte unterstützen Sie unseren juristischen Kampf für die Meinungsfreiheit

Die willkürliche Löschung des Facebook-Postings zur „Petition 2018“ gab den Anstoß für die Gründung des Unterstützungsfonds „Meinungsfreiheit im Netz“. Facebook löschte, so die FAZ zum Prozeß, „mit politischer Schlagseite.“ Dieses Verfahren ist rechtskräftig gewonnen. Nach der Willkür der IT-Riesen bei Löschungen und Sperrungen folgte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das die Zensur verschärfte. Jetzt rollt mit der Einschüchterungskampagne der von Ihnen gebührenfinanzierten Landesmedienanstalten gegen unabhängige Journalisten die dritte Einschüchterungswelle an. Unser Fonds prozessiert in Sachen Meinungsfreiheit gegen Facebook, Google/YouTube, Twitter, gegen das Auswärtige Amt, die „Faktenchecker“ von Correctiv oder die Landesmedienanstalten. Sehr viele Verfahren gewinnen wir, obwohl auf der Gegenseite internationale Großkanzleien mit tausenden von Anwälten und den unbegrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten der IT-Riesen Google (YouTube), Facebook (Instagram), Twitter usw. stehen. Jetzt kommen als weiterer mächtiger Gegner auch noch die Landesmedienanstalten dazu. Wenn wir uns gegen diese scheinbare Übermacht wehren wollen, brauchen wir Ihre Hilfe. Ungefähr zweimal im Jahr bitten wir daher um finanzielle Unterstützung und berichten gleichzeitig über unsere Erfolge.

Richten Sie sich bitte, je näher die Bundestagswahl 2021 rückt, auf weitere, lange geplante und heimtückische Angriffe auf die Meinungsfreiheit ein. Als wären wir durch die Corona-Krise nicht genügend Grundrechtseingriffen ausgesetzt, „schärfen die sozialen Medien nach“ und die Regierungsparteien präsentieren ein Gesetz, das Ihnen die Sprache verschlagen wird. Jetzt werden mit Ihren Rundfunkgebühren staatliche Schikane gegen Journalisten und Grundrechtseingriffe finanziert – dazu unten mehr.

1. Welches Selbstverständnis muss in den Chefetagen eines IT-Riesen herrschen, wenn man einen Nutzer für einen Cartoon mit Lucy von den Peanuts für 30 Tage sperrt, während der identische Inhalt bei Dunja Hayali (ZDF) weiter online bleiben darf? Willkür, Arroganz, Hybris.

Ein Nürnberger Unternehmer, der Fabriken für Solaranlagen produziert, bekam für die identische Kachel 30 Tage Sperre.

Er finanziert seinen Prozess selber. Derselbe Nutzer wurde von Facebook eine Woche im Newsfeed abgeschaltet. Aber das Unternehmen verweigert die Aussage, warum. Sie lesen richtig. Wir klagen auf Auskunft. Im Prozess steht Facebook mit großer Gelassenheit zu seiner Willkür und glaubt, man stehe über dem Gesetz. Man dürfe den Nutzer nach Gutdünken bestrafen, aber die Begründung verweigern. Strafe ohne Tat. Schlimmer als bei Kafkas „Der Prozeß“. Das ist die pure Arroganz der Macht und reine Willkür dazu. Hier Ihr Bußgeldbescheid, wo Sie angeblich falsch geparkt haben, geht Sie nichts an. Hier können nur die Gerichte helfen. Und die Öffentlichkeit.

2. Bei YouTube greift die Löschung von Videos und Kanälen um sich, wenn das zentrale Thema unserer Tage, die Covid-19-Krise, thematisiert wird. Zur Rechtfertigung beruft man sich auf die „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19“. Kurz gefasst heißt es dort: Wir löschen, was gegen die Position der Weltgesundheitsbehörde verstößt. Wie bitte?

Dieses kategorische Verbot ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Pressefreiheit. Aber es kommt noch schlimmer.

Die WHO ist eine Behörde der Vereinten Nationen, deren Mitglieder sind zum überwiegenden Teil keine Demokratien. Und die (wissenschaftlichen) Positionen dieser Behörde soll jetzt der Maßstab für die Reichweite der Grundrechte in einem demokratischen Rechtsstaat sein? Wenn es nach YouTube geht, würde dies nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass autoritäre Regime jedenfalls mittelbar ein wesentliches Mitspracherecht bzgl. dessen haben, was in Deutschland gesagt werden darf was nicht. Das Landgericht Chemnitz findet das übrigens völlig ok.

Wir führen hier zahlreiche Prozesse, häufig zahlen dies die Nutzer selber. Boris Reitschuster zB ist Opfer einer solchen Löschung. Wir haben vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die Löschung untersagt, YouTube hat Widerspruch eingelegt.

3. Haben sie von „Stalins Retuschen“ gehört? Stalin, Ulbricht u.a. ließen politisch unliebsame Personen einfach überall verschwinden, sie wurden aus dem Gedächtnis gelöscht, aus Fotos entfernt usw. Auf demselben Weg befindet sich Facebook. Dazu genügt die bloße Erwähnung bestimmter Namen – egal in welchem Kontext – und das Posting wird gelöscht.

Was sagen Sie hierzu? Eine politische Parodie, für jedermann mit dem IQ eines Huhns erkennbar.

Um Schaden in der Offline-Welt zu verhindern, erlauben wir auf Facebook keine Präsenz für Organisationen oder Personen, die Gewalt befürworten oder ausüben.“ Facebook meint das ernst. Namen und Personen sollen verschwinden. Mit jeder Dokumentation, Kritik, Auseinandersetzung riskiert man sein Profil. Moderne, digitale Bücherverbrennung wie in „Fahrenheit 451“.

Das ist Facebook. Bei YouTube ist es nicht besser. Da verschwindet eine ZDF/ORF-Produktion und der Kanal gleich mit. Obwohl Hitler in dem hochgelobten Video mit Helmut Qualtinger satirisch zerstört wird, was YouTube auch nach Erklärung nicht begreift. Der identische Inhalt bleibt beim Suhrkamp-Verlag, dem Verleger der DVD, allerdings weiter online. Auf den Prozess vor dem Landgericht Ellwangen freue ich mich schon.

4. Zum Schluss der traurige Höhepunkt. Als wäre das verfassungswidrige Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht genug, haben Bund und Länder jetzt nachgelegt. Mit § 19 des Medienstaatsvertrags. Bund und Länder haben die Landesmedienanstalten auf Blogger aller Couleur losgelassen. Unter dem Deckmantel der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ sollen sie sich „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“ vorknöpfen. Und die Einschüchterungswelle läuft schon. Aktuell gehen Schreiben an Blogger aus, in denen zu lesen ist, man sei auf „Passagen gestoßen, die möglicherweise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.“ Möglicherweise? Und trotzdem ein behördliches Schreiben (das mir vorliegt), in dem mit einem kostspieligen Verwaltungsverfahren gedroht wird?

So wird freie Rede eingeschüchtert.  Zunächst knöpft man sich Seiten vor, von denen man glaubt, sie der Öffentlichkeit als problematisch verkaufen zu können. Aber wer hält die Anstalten auf, wenn sie mit diesen Angeboten fertig sind? Danach stehen der Politik unbequem Portale mit einer in die Millionen gehenden Leserschaft auf der Abschußliste: Die Achse des Guten oder Tichys Einblick. Das perfide: Die Anstalten werden dabei durch Ihre freiwillig und gern gezahlten Rundfunkgebühren finanziert. Das Vorgehen gegen Blogger oder Anbieter von YouTube-Kanälen bezahlen Sie! Mit der Rundfunkgebühr wird die Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen in die Zange genommen. Natürlich nur, wenn „möglicherweise“ gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wird. Hat man Ihnen schon einmal ein Bußgeld angedroht, weil Sie möglicherweise falsch geparkt haben?

Wie wichtig die Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten ist, auch wenn hier und dort Fehler begangen werden, zeigt ein ganz aktuelles Beispiel. Am 24.02.2021 geriet Bundesgesundheitsminister Spahn massiv in die Kritik. „Jens Spahn ließ Journalisten ausforschen“, der Tagesspiegel, Bild, Welt und viele andere berichteten. Am Abend des 24.02.2021, nach dem all diese Berichte veröffentlicht waren, erschien Spahn im Interview bei Marietta Slomka im „heute-journal“. Slomka verliert kein Wort zu zu der Bespitzelung von Journalisten durch Spahn. Ein journalistisches Totalversagen. Das ist ein Verstoß gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“, aber die Landesmedienanstalten haben andere im Visier.

Wir halten den Medienstaatsvertrag insoweit für verfassungswidrig und wollen das gerichtlich klären lassen. Wenn nötig vor dem Bundesverfassungsgericht. Bitte helfen Sie uns dabei! Ein Unterstützer schrieb kürzlich: „Ich richte jetzt einen Dauerauftrag ein und unterstütze ‚Meinungsfreiheit im Netz‘ jeden Monat mit einem Euro mehr als den Öffentlich-Rechtlichen zahlen muss.“

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, ohne die diese Erfolge nicht möglich gewesen wäre!

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März 2021, Joachim Nikolaus Steinhöfel

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