Unterstützen Sie die „Meinungsfreiheit im Netz“
Vera Lengsfeld
Henryk Broder
Alexander Wendt
Sehr geehrte Damen und Herren, bislang haben über 160.000 die „Gemeinsame Erklärung 2018“ unterzeichnet.
Auch tausende Facebook-Nutzer hatten dazu aufgerufen, die Erklärung beziehungsweise Petition 2018 zu unterschreiben. Einer, der das tat, wurde dafür kürzlich von Facebook wegen angeblicher „Hassrede“ für 30 Tage gesperrt und sein Beitrag gelöscht, seine Beschwerde wortkarg abgetan. Und das, obwohl er nur unaufgeregt zum Unterzeichnen aufgerufen und den Link zur Petition verbreitet hatte. Es handelt sich um den ersten Fall, in dem Löschtrupps im Auftrag von Facebook einen Aufruf für eine Petition unterdrückten, die auf der offiziellen Seite des Bundestages zu finden ist. Damit bestätigt sich der Verdacht, den viele liberale Bürger von Anfang an gegen das verfassungswidrige „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Heiko Maas hegten: Es ist darauf angelegt, die politische Willensbildung zu unterdrücken, sofern Sie der Regierung und Ihren Unterstützern nicht in den Kram passt.
Der Betroffene steht für jeden von uns. Er ist willens zu klagen, der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertritt ihn gegen Facebook. Steinhöfel hatte in der Vergangenheit schon in mehreren spektakulären Verfahren Facebook gezwungen, gelöschte Inhalte wieder herzustellen, die nicht gegen Gesetze verstoßen hatten, beziehungsweise strafbarae Posts zu löschen, wogegen sich das Netzwerk zuerst sträubte. In diesem Zensurfall ist ein Urteil wegen der Präzedenzwirkung besonders wichtig.
Joachim Steinhöfel hatte in der Vergangenheit Facebook-Löschungsopfer oft pro bono beraten. Um Prozesse zu führen, braucht es allerdings Unterstützung, wenn der Kläger selber nicht genügend Geld aufbringen kann. Der Medienrechtler hat deshalb jetzt die Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ gegründet und ein Spendenkonto für diesen und weitere vergleichbare Zensurfälle eröffnet.
Wie bitten Sie, diesen notwendigen Schritt gegen diese auch verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit mit einem kleinen Betrag zu unterstützen. Wir wollen Facebook gemeinsam klarmachen, dass sich die Bürger dieses Landes willkürliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit nicht werden bieten lassen! Danke! Wir werden Sie über den Verlauf des Verfahrens unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Vera Lengsfeld, Henryk M. Broder und Alexander Wendt
Unsere Fälle
- Fall 75: Broder verklagt Baden-Württemberg und zwingt Bundesland zur Antisemitismusbekämpfung
- Fall 74: Broder vs Bundesrepublik Deutschland – Broder siegt gegen Innenministerium
- Fall 73: Karla W. vs Meta Platforms – Grundsatzentscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts steht bevor
- Fall 72: „Achse des Guten“ klagt gegen den staatlich-industriellen Zensurkomplex – Presse soll mundtot gemacht werden
- Fall 71: Dr. Dr. E. gegen Twitter – Antisemitismusvorwurf an „Achse des Guten-Boykotteure“ der „#achbessercrew“ zulässig
- Fall 70: Achse des Guten gegen Twitter – Einstweilige Verfügung wegen Profillöschung
- Fall 69: Manuel Ostermann (Stv.Bundesvorsitzender DPolG BPOL) vs Twitter
- Fall 68: Die Achse des Guten – Löschung des Twitter-Profils
- Fall 67: Rainer B. vs Meta Platforms – Löschen ohne Rechtsgrundlage
- Fall 66: Die Achse des Guten vs. Taboola Germany GmbH – Anonyme Player gefährden Meinungsfreiheit
- Fall 65: Wilhelm vs Meta Platforms (Facebook) – Der dumme Deutsche gendert lieber – Facebook verliert vor OLG Saarbrücken
- Fall 64: Benjamin Weinthal (Jerusalem Post) vs. Baden-Württemberg
- Fall 63: Die Achse des Guten gegen YouTube – Komplette Kanallöschung
- Fall 62: Die Achse des Guten vs Facebook: Rechtswidrige Löschung von Corona-Artikel wg. Faktencheck durch „Correctiv“
- Fall 61: Fred Werner V. / Facebook Ireland – „Die Deutschen sind zu dumm, richtig zu wählen“ – Landgericht Bonn verhängt hohes Ordnungsgeld
- Fall 60: Twitter Satire-Account „@Dr. Lockdown Viehler“ zurück
- Fall 59: #AllesaufdenTisch – YouTube löscht Künstler-Videos über Corona
- Fall 58: Andrej Görzen vs Facebook – FC Bayern, ZDF und die Taliban
- Fall 57: Minhardt (Vorsitzender des DJV Berlin-Brandenburg) gegen Facebook – Bereitschaft zum fortgesetzten Rechtsbruch
- Fall 56: Utlu vs Facebook – SED/Linke-Vergleich angeblich „Hassrede“
- Fall 55: Alexander Wendt vs Facebook – Löschung Impf-Posting von Boris Palmer
- Fall 54: Einschüchterungsversuche des Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. gegen Prof. Dr. Susanne Schröter
- Fall 53: Die Achse des Guten vs Facebook Ireland – Heinrich Heine als Hassredner
- Fall 52: Andreas S. / Facebook Ireland Ltd. – Löschung von Link zu „Facebook Wall of Shame“
- Fall 51: Boris Reitschuster vs Google Ireland (YouTube) – Kanallöschung droht
- Fall 50: Strafsache gegen Ursula S. wegen angeblicher Beleidigung des MdB Helge Lindh (SPD)
- Fall 49: Facebook, der „Hassredner“ Heinrich Heine und wie unterschiedlich die Landgerichte in Stralsund und Erfurt agieren
- Fall 48: YouTube löscht Kanal von #allesdichtmachen aus seinen Suchergebnissen
- Fall 47: Kai P. / Facebook – Blockieren eines Artikels aus der NY Post zu „Black Lives Matter“
- Fall 46: Jürgen M. gegen Facebook – Hassrede – „Männer sind Schweine“
- Fall 45: Günter Z. gegen Facebook. Ist „Nur der dumme Deutsche befolgt demütig unsinnige Vorschriften“ Hassrede?
- Fall 44: Birgit Kelle und Prof. Dr. Höcker gegen Facebook wg. „antiziganistischer Hassrede“
- Fall 43: Britta L. gegen Facebook – „Die deutsche Mehrheit sind Schafe…“
- Fall 42: Christian B. vs Facebook: Deutsche Kartoffeln, Muslime, Bart und Hass – Einstweilige Verfügung des OLG München
- Fall 41: Holger S. / YouTube – Kanallöschung wg. Helmut Qualtinger liest „Mein Kampf“
- Fall 40: Kai Parthy / Facebook Ireland Ltd. – Wie man durch Ironie zum Nazisympathisanten wird
- Fall 39: Felix P / Facebook Ireland – Löschung auf Denunziation hin – Digitales Ausradieren bestimmter Namen
- Fall 38: Fall Amed Sherwan / Facebook Ireland Ltd. – Homophobie und Einknicken vor militantem Islam
- Fall 37: Kai Parthy / Twitter wg. Blockierung eines Artikels der „New York Post“ kurz vor US-Wahltag
- Fall 36: Birgit Kelle vs Twitter wg. Löschung von „Das sind Bestien“-Tweet
- Fall 35: „Achse des Guten“ triumphiert über Correctiv: Oberlandesgericht Karlsruhe untersagt rechtswidrigen „Faktencheck“
- Fall 34: Dirk S. / Facebook – Zitat von Heinrich Heine wird gelöscht – Klage in Stralsund
- Fall 33: Frank Helbig vs. Facebook – Erstmals untersagt Gericht Facebook das Löschen von Followern
- Fall 32: Oliver Gorus / Twitter wg. Löschung „Weltwoche“-Artikel „Hitler stand links“
- Fall 31: Matthias D. / YouTube wg. Löschung Henryk M. Broder-Video als Hassrede
- Fall 30: Thilo Schneider / Facebook – LG Aschaffenburg untersagt Löschung und Sperrung
- Fall 29: Daniel L. / Facebook – Landgericht Osnabrück verbietet Löschung und Sperrung von Kritik an Verkehrsminister
- Fall 28: Rika F. / WDR – Abmahnung wegen rechtswidriger Sperre von Gebührenzahlerin
- Fall 27: Peter S. / Facebook – Löschung und Sperre wg. Zitat aus „Bild“ – Prozeß mit glasklarem Verfassungsbruch
- Fall 26: Ali Utlu / Twitter – Sperre ohne den sanktionsauslösenden Inhalt mitzuteilen