Die Entscheidung von Facebook, einen Hinweis auf die „Erklärung/Petition 2018“ und die Aufforderung, sie zu unterzeichnen, als „Hassrede“ zu löschen, ist rechtswidrig. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Bamberg (AZ 23 O 68/19) ist seit dem 09. Oktober rechtskräftig, da der Internet-Konzern darauf verzichtete, Berufung einzulegen.
„Damit gewann der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel sowohl das Eil- als auch das Hauptsacheverfahren gegen Facebook. Beide Verfahren hatten aus mehreren Gründen eine große Öffentlichkeitswirkung.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die willkürliche Löschung des Facebook-Postings zur „Petition 2018“ gab den Anstoß für die Gründung des Unterstützungsfonds „Meinungsfreiheit im Netz“. Facebook löschte, so die FAZ zum Prozeß, „mit politischer Schlagseite.“
Die Publizisten Henryk M. Broder, Vera Lengsfeld und Alexander Wendt riefen damals zu Spenden auf, um Gerichtsverfahren gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu unterstützen. Der Fonds ermöglichte seitdem diesen Prozess und zahlreiche andere gegen Facebook, Instagram, Twitter und YouTube.
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Meinungsfreiheit immer wieder als schlechthin konstituierend für unsere freiheitlich-demokratische Ordnung. In Deutschland steht dieses Grundrecht von vielen Seiten massiv unter Beschuß.
Wir haben diesen Attacken den Kampf angesagt und darum bitten wir Sie heute um ihre finanzielle Unterstützung für den Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“.
„Das Anti-Hass-Gesetz der Bundesregierung könnte verfassungswidrig sein“, Neue Zürcher Zeitung, 17.09.2020
„11,4 Millionen Videos – Was YouTube so alles wegfiltert“, FAZ, 08.09.2020.
Faktenchecker diffamieren Meinungen als falsch. YouTube löscht Videos mit Henryk M. Broder, allein weil diese vom anonymen Denunzianten gemeldet wurden.
Die Bundesjustiziminsterin will verfassungswidrige Gesetze durchzupeitschen. In den sozialen Medien ereignen sich täglich massenhafte, rechtswidrige Löschungen, Sperrungen und die Deaktivierungen von Profilen, obwohl die Inhalte von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Jeder hat davon gehört.
„Meinungsfreiheit im Netz“ klagt vor Gericht gegen rechts- und verfassungswidrige Eingriffe. Und wir sind dabei ziemlich erfolgreich. Die Initiative lebt von Ihren Spenden. Und Ihre Unterstützung führt direkt zu greifbaren Ergebnissen.
Wie weit die „digitale Massenvernichtung freier Rede“ geht, rutschte YouTube in einem Schriftsatz an das Landgericht Stuttgart raus. Ein Nutzer wollte ein Video mit einem Kommentar von Henryk M. Broder hochladen. Dies wurde von YouTube blockiert, „nachdem die Inhalte des Videos von anderen Nutzern als ‚Hassrede‘ beanstandet worden waren“.
Ein unglaubliches Geständnis. Dies bedeutet nämlich nichts anderes, als das Google/YouTube die Denunziation politischer Gegner, nicht etwa die gebotene eigene Prüfung, genügen lässt, um völlig legale Inhalte als „Hassrede“ zu löschen. Wenn der Betroffene dann nicht genügend Geld hat, um sich gegen die Übermacht der IT-Riesen zu wehren, wird die Meinungsfreiheit Opfer von Denunziation und Willkür.
Wir zeigen den Faktencheckern ihre Grenzen auf. Denn:
„Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll.“ Prof. Dr. Peukert, Goethe Universität, Frankfurt a.M.
Bis Mai glaubten Faktenchecker wie Correctiv, diese Aufgabe fiele ihnen zu, sie seien die auserkorenen Richter über wahr oder unwahr, richtig oder falsch. Dieser Tweet mit verfrühtem Triumphgeheuel von Correctiv-Faktenchecker-Chef Schraven fügte sich nahtlos in andere Meisterleistungen des obersten Wahrheitsfinders ein. Im Mai 2020 verbot das OLG Karlsruhe in einem von „Meinungsfreiheit im Netz“ betriebenen richtungsweisenden Präzendenzfall einen „Faktencheck“. Correctiv hatte nicht etwa eine Tatsache, einen Fakt, sondern eine Meinung als „falsch“ bewertet und zensiert. Soviel zum dortigen Verständnis von Meinungsfreiheit. Das Brandmarken eines Berichts als „falsch“ hat für die Reichweite enorme Auswirkungen. Facebook setzt die Verbreitung eines so markierten Artikels innerhalb des Newsfeeds drastisch zurück, bei Wiederholungen droht sogar eine Profilsperre.
Wir haben auch gegen Correctiv rechtskräftig gewonnen. Aber wir müssen, auch für „Die Achse des Guten“, Hassobjekt und Zielscheibe Nummer 1 für die selbstherrlichen Wahrheitsfinder, weiter klagen. Correctiv-Chef Schraven (hier vor der Niederlage in Karlsruhe) kann es wohl nicht verwinden, wenn „Die Achse“ ihm die Meinung geigt:
„Sein Geschäftsmodell, so würde es Claudia Roth sagen, ist die Denunziation im Dienste der Integration. So entsteht ‚tatsächliche Meinungsfreiheit‘. Wo und wann hat es etwas Ähnliches schon mal gegeben? Und wie hieß die segensreiche Organisation, die sich um die Freihaltung des Schrifttums von ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen, also Gerüchten und falschen Informationen, sorgte? Richtig! Reichschriftumskammer!“ Henryk M. Broder
Ein Nutzer zitierte eine Schlagzeile der Bild-Zeitung („Wer klaut, darf bleiben“), „Hassrede“, Löschung und 30 Tage Sperre durch Facebook. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Köln aufgehoben und unserer Klage stattgegeben. Das Urteil enthält eine für jeden Nutzer wichtige Passage. Denn die Sperre von 30 Tagen wäre auch dann unzulässig, wenn Facebook nicht beweist, dass der Nutzer vorher für kürzere Zeiträume in den read-ony-Modus versetzt worden ist. Also nicht gleich 30 Tage, sondern pro Verstoß, sondern eine langsame Steigerung (erst ein Tag, denn drei, dann sieben usw.). Noch ein wichtiger Sieg für die Nutzer also.
Insb. bei Facebook verschwinden plötzlich Freunde und Abonnenten. Wir sind davon überzeugt, dass hier mit Vorsatz manipuliert wird, um unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen, mindestens aber deren Reichweite zu drosseln. Wie konnte man in der FAZ lesen: „Facebook löscht mit politischer Schlagseite.“). Umso wichtiger, dass uns auch was das Löschen von Freunden oder Abonnenten angeht vor einem Berliner Gericht ein Erfolg gelang, der dies untersagt.
Wir haben außerdem den Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), und das Außenministerium erfolgreich abgemahnt, als sie einen Journalisten der „Jerusalem Post“ auf Twitter sperrten.
Bild, Süddeutsche, Jerusalem Post, FAZ (Print), Meedia u.a. berichteten.
Die Berliner Senatorin Ramona Pop (Bündnis 90/ Die Grünen) musste aus demselben Grund eine Unterlassungserklärung abgeben, der WDR die Sperre einer Gebührenzahlerin auf Facebook aufheben.
Eine Übersicht über unsere weiteren Fälle finden Sie hier.
„Der deutsche Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat sich unter anderem auf Fälle spezialisiert, bei denen Meinungsäußerungen im Internet willkürlich und zu Unrecht gelöscht oder gesperrt wurden. Die Fälle sind durchaus interessant, weil an den Beispielen klar wird, dass entweder kontextlos auf Grund von Schlagwortlisten gelöscht wurde oder die Zensoren der Materie, die sie prüften, intellektuell nicht gewachsen waren,“ Ralf Schuler, Leiter der Parlamentsredaktion von BILD, im Vorwort zu „Zensiert“ von Paul Coleman (Leiter der Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom in Wien).
Wussten Sie, dass wir die Konten von SPD und CDU gepfändet haben, weil Facebook nicht rechtzeitig zahlte? Oder die Konten des „Beitragsservice“ (GEZ), der die Rundfunkgebühr eintreibt, weil der NDR vergaß, rechtzeitig für einen gerichtlich verbotenen unzulässigen Faktencheck der „tagesschau“ zu zahlen?
Auch wenn sich unsere Erfolgsbilanz wirklich positiv liest und die Erfolge richtungsweisend sind: Auf der Gegenseite stehen internationale Großkanzleien mit tausenden von Anwälten und den unbegrenzten finanziellen und personellen Möglichkeiten der IT-Riesen Google (YouTube), Facebook (Instagram) usw. Wenn wir gegenhalten wollen, brauchen wir Geld.
Denn manchmal wird man mit gerichtlichen Entscheidungen konfrontiert, die einen schlicht fassungslos und den Gang durch die Instanzen erforderlich machen. So der Beschluß einer Einzelrichterin am Landgericht Flensburg aus September 2020. Danach sei es, so wörtlich: „Hassrede“, wenn man die „Migrationspolitik der Bundesrepublik in negatives Licht rückt“ oder „…die Kanzlerin Angela Merkel, aber auch die deutschen Politiker an sich verspottet.“ Wäre das richtig, müsste ab morgen die „Heute Show“ verboten werden, Dieter Hildebrandt wäre nie zu Ruhm gelangt, Henning Venske, Gerhard Polt, Matthias Richling, Dieter Nuhr, alles Hassredner, deren Berufsausübung ein Ende fände, wenn diese groteske Entscheidung Bestand hätte. Wir haben Rechtsmittel eingelegt, der Fall liegt dem Oberlandesgericht Schleswig vor.
Wenn wir uns nicht weiter gemeinsam wehren, entwickeln sich die sogenannten „Gemeinschaftsstandards“ zu einer Art supranationalem Recht, das über unserem Art. 5 des Grundgesetzes (der Meinungs- und Pressefreiheit) rangiert. Geschaffen von der IT-Aristokratie im Silicon Valley, den weltweit zuständigen Wächtern über „Hate Speech“. Personen, die sich für offenbar moralisch so überlegen halten, dass sie sich ohne jede demokratische Legitimation anmaßen, die Wächter über die Kommunikationsgewohnheiten von 7 Milliarden Menschen zu sein.
Es sei denn, wir wehren uns gemeinsam. Darum bitten wir Sie heute um ihre finanzielle Unterstützung für den Fonds.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung, ohne die diese Erfolge nicht möglich gewesen wäre!
Abonnieren Sie bitte auch unseren Newsletter (unten) und folgen Sie uns auf Twitter.
Oktober 2020, Joachim Nikolaus Steinhöfel