Fall 72: „Achse des Guten“ klagt gegen den staatlich-industriellen Zensurkomplex  – Presse soll mundtot gemacht werden

Die „Welt“ hat sich kürzlich in einem Rückblick mit der Hetzjagd des „Team Lauterbach“ auf den Bayern-Profi und Nationalspieler Joshua Kimmich befasst, der zunächst Bedenken gegen die Langzeitfolgen einer „nebenwirkungsfreien“ (Lauterbach) Impfung hatte, dann aber nach einer für eine freie Gesellschaft beispiellosen Hetzjagd durch Politiker, Journalisten und Wissenschaftler nachgab. Wie wichtig in einer solchen Zeit eine freie und verantwortungsbewußte Berichterstattung ist, sollte jedermann bewußt sein. „Zu wenige widersprachen“, sagt selbst Spiegel-Autor Neubacher. In dem Text der „Welt“ befand sich auch der folgende Satz, halb Wahrheit, halb Scherz:

„Was ist der Unterschied zwischen einer Verschwörungstheorie und der Wahrheit? Ungefähr zwölf Monate“.

Die „Achse des Guten“ hat in beispielhafter Weise über die staatlichen Fehlinformationen in der Pandemie berichtet, über die Grundrechtseingriffe, über die Bedenken bezüglich der Impfstoffe. Zwei Jahre später haben sich die angeblichen Falschinformationen zu Corona, die man der „Achse“ vorwirft, allesamt bewahrheitet. Die „Achse“ hat Recht behalten. Darum wird sie attackiert. Die Löschungen der Profile auf Twitter und YouTube konnten wir mit einstweiligen Verfügungen verbieten, die Hauptsacheklagen laufen weiter.

Durch die Spenden, die „Meinungsfreiheit im Netz“ erhält, können diese Prozesse überhaupt geführt werden. Jetzt erreichen die Attacken eine neue Dimension, deswegen bitten wir um Ihre Unterstützung.

Gegen das, was sich aktuell abspielt, sind die antisemitischen Boykottaufrufe auf Twitter, die der antisemitische Antisemitismusbeauftragte Baden-Württembergs auch noch bejubelte, bis ein Gericht dies untersagte, Kinkerlitzchen. Denn jetzt greifen CIA, NSA und die großen Pharmakonzerne die „Achse“ an. Sie glauben, dass sei übertrieben? Warten Sie ab.

„Haben CIA, NSA und FBI mit großen Medienplattformen einen Zensur-Industrie-Komplex geschaffen?“ Das sagt der US-Journalist Michael Shellenberger, ein Herausgeber der „Twitter Files“.

Ein Handlanger dieser Behörden ist eine dubiose US-Firma namens Newsguard, die auch in Deutschland Medienwächter spielt. Und ausgerechnet die „Achse“ überall im Netz wirtschaftlich und publizistisch zu schädigen versucht. Das sieht dann so aus:

„Ich betrachte diese Zensoren als die gefährlichsten Menschen in Amerika“, Michael Shellenberger.

Lesen Sie „NewsGuard gegen Achgut (1): Schmutziges Geld für Zensur“.

Im Beirat von Newsguard sitzen Michael Hayden, der frühere CIA- und NSA-Chef, und andere fragwürdige Personen, die bislang nicht als journalistische Tugendwächter aufgefallen sind.

Hauptgesellschafter von Newsguard ist die Publicis Group, ein Unternehmen, das Propaganda für pharmazeutische Betäubungsmittel macht. In den USA ist die Firma angeklagt, aus Profitinteressen mit massiven Marketing-Kampagnen für das Herstellerunternehmen des stark süchtig machenden Schmerzmittels „OxyContin“ hunderttausende Menschen in die Drogenabhängigkeit getrieben zu haben. Newsguard hat die Achse als „Desinformations-Website“ eingestuft („Höchste Vorsicht ist geboten“) und mit einem stigmatisierenden Label versehen, das weit verbreitet im Netz und auf Browsern vorinstalliert erscheint. Newsguard ist ein Handlanger von Big Pharma und will in deren Interesse und Auftrag Stimmen, die sich in der Pandemie kritisch äußerten, mundtot machen.

Am 29.03.2023 wird unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Newsguard vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt. Die „Achse“ klagt gegen „Individuen, die ohne faktische Grundlage annehmen, Wahrheit von Lüge und Genauigkeit von Ungenauigkeit unterscheiden zu können“, so der Sachverständige Shellenberger im US-Kongress. Wir wollen diesem industriellen Zensurkomplex das Handwerk legen.

Bitte unterstützen Sie die sehr aufwendige Prozessführung durch eine Spende an „Meinungsfreiheit im Netz“. Allein der Erwiderungsschriftsatz von Newsguard hat einen Umfang von über 300 Seiten. Newsguard fährt mit einer US-Kanzlei, die 1800 Anwälte beschäftigt, alles auf.

„Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll“, Prof. Dr. Peukert, Professor an der Goethe-Universität Frankfurt a.M., zu „Faktencheckern“.

Das ist nicht alles, was „Meinungsfreiheit im Netz“ tut. Schon am Tag nach Karlsruhe geht es vor dem Thüringischen Oberlandesgericht gegen Meta Platforms. Dort wird erstmals für den dortigen Oberlandesgerichtsbezirk, also für alle in Thüringen wohnhaften Nutzer sozialer Medien die grundlegende Frage entschieden, ob man sich in Eilverfahren gegen Löschungen und Sperrungen wehren kann oder eine Klage erheben und dann jahrelang auf ein Urteil warten muss. Der Verweis auf die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens ist unzumutbar. Die Teilhabe an einem Informationsaustausch bzw. gesellschaftlichen Diskurs von tagesaktuellem Geschehen in sozialen Netzwerken wäre bei Verweigerung eines einstweiligen Rechtsschutzes faktisch nicht mehr möglich. Hoffen wir, dass das auch der 1. Zivilsenat des OLG Thüringen so sieht.

Mit der höflichen Bitte um Ihre finanzielle Unterstützung für die Presse- und Meinungsfreiheit.

Joachim Nikolaus Steinhöfel und Henryk M. Broder

 

 

 

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