A) Britta L. postete Anfang März den nachstehend eingeblendeten Kommentar, der von Facebook gelöscht wurde. Darüber hinaus wurde die Nutzerin für sieben Tage gesperrt.
Facebook subsumiert derart harmlose Inhalte massenhaft als „Hassrede“, weil es hier den Deutschen mal so richtig gegeben werde. Siehe auch Fall 42.
B) Wir mahnen jetzt ab und werden, falls es keine Unterlassungserklärung gibt, auch hier eine einstweilige Verfügung beantragen.
C) Das Landgericht Heilbronn hat am 23.04.2021 nach mündlicher Verhandlung eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der Facebook das Löschen des Kommentars und die Sperre der Nutzerin verboten wurden.
D) Facebook hat am 26.05.2021 eine sog. Abschlußerklärung abgegeben. Damit ist das Verfahren rechtskräftig zugunsten der Klägerin abgeschlossen.
E) In der Folge hat Facebook zweimal gegen das gerichtliche Verbot verstoßen. Britta L. wies auf ihrem Profil auf den gerichtlichen Erfolg hin und wiederholte den Inhalt. Dieser wurde gelöscht, sie wurde 7 Tage gesperrt. Dann stellte Facebook den ursprünglichen Inhalt selber wieder ein, löschte ihn und verhängte erneut eine Sperre von 7 Tagen. Auf unseren Ordnungsmittelantrag verhängte das LG Heilbronn ein Ordnungsgeld von € 15.000,00.
Das ist nicht schlecht, aber wir werden den Beschluß anfechten, weil wir ein Ordnungsgeld von € 40.000,00 erreichen möchten.