Bestseller-Autorin Birgit Kelle hatte nach den Anschlägen in Frankreich vom 31.10.2020 getweetet:
Was dann geschah, war kafkaesque.Der Tweet wurde gemeldet und von Twitter zweimal (siehe untere Hälfte des verlinkten Textes) als nicht zu beanstanden bewertet. Dann, möglicherweise wegen zahlreicher weiterer „Meldungen“, änderte das Unternehmen seine Meinung.
Nun nahm man einen Gesetzesverstoß an und löschte den Tweet. „Bild“ berichtete.
Auf unsere Abmahnung korrigierte das Unternehmen seine Haltung erneut und teilte 20 Minuten vor Fristablauf mit, dass der Tweet wiederhergestellt worden sei. Wenn sich daran nicht wieder etwas ändert, ist er hier zu sehen.
Damit ist der Fall aber noch nicht ganz erledigt. Denn wir erwarten Kostenerstattung und eine Unterlassungserklärung, damit sich dies nicht wiederholt. Es ist nicht einzusehen, dass Frau Kelle bzw. „Meinungsfreiheit im Netz“ die Kosten für die Pflichtverletzung von Twitter trägt. Wir haben am 19.11.2020 Klage beim LG Krefeld erhoben. Wochen später, Anfang Dezember, wurde eine Entscheidung des hier zuständigen Berufungsgerichts, des OLG Düsseldorf, verkündet. Danach besteht kein Anspruch auf Unterlassung mehr, wenn – wie hier – die Löschung zwischenzeitlich aufgehoben wurde. Diese Einschätzung steht zwar in Widerspruch zu einer Reihe von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte. Dennoch tragen wir dieser Entscheidung auch zur Vermeidung überflüssiger Kosten zu Lasten des Fonds Rechnung und nehmen die Klage (das ist der günstigste Weg) zurück. Eine nach Klagerhebung eintretende Änderung der Rechtsprechung ist nicht vorhersehbar. Es besteht jetzt kein vernünftiger Grund mehr, das Verfahren fortzusetzen. Das Hauptziel wurde erreicht. Twitter hat auf Abmahnung klein beigegeben und den Tweet wiederhergestellt.