Es geht in Richtung Bundestagswahl und die Einschläge nehmen in allen sozialen Medien deutlich zu. Insbesondere bei politischen Publikationen wird, auch weit zurückliegendes, gelöscht. Ab und zu fliegen dann die Querschläger eben auch in die falsche Richtung. Ich korrigiere: Nicht ab und zu, sondern tagein, tagaus. Hierunter eingeblendet sehen sie einen Beitrag von Jürgen M. der von Facebook als „Hassrede“ eingestuft wurde, und zwar sogar nach erneuter Prüfung wegen der Beschwerde des Nutzers. Die Abmahnung ist raus, die Klage an das Landgericht Essen folgt in der nächsten Woche, wenn – wie immer – eine Unterlassungserklärung ausbleibt.
Facebook verteidigt sich vor dem LG Essen u.a. so: „Die in dem Beitrag enthaltene Wendung ‚Männer sind Schweine!‘ kann – bei isolierter Betrachung und je nach Verwendungskontext – als Herabsetzung einer Personengruppe aufgrund ihres Geschlechts (Männer) verstanden werden, was gegen das in Abschnitt III., Ziffer 12 der – wirksam in den Nutzervertrag einbezogenen – Gemeinschaftsstandards der Beklagten geregelte Verbot der Hassrede verstoßen würde.“
Malarkey, würde der Amerikaner sagen, Tüddelkram der Hamburger.