Landgericht Konstanz erlässt innerhalb von 24 Stunden einstweilige Verfügung, die Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit durch Twitter untersagt.
Am 26.02.2020 veröffentlichte die Schweizer Wochenzeitschrift „Weltwoche“ einen Essay von Peter Keller mit dem Titel „Hitler stand links“. Der Essay beruht auf dem im Fischer-Verlag erschienenen Buch „Hitlers Volksstaat“ des Politikwissenschaftlers und Historikers Götz Aly, das auch in der Schriftenreihe der „Bundeszentrale für politische Bildung“, Band 1487, veröffentlicht wurde. Oliver Gorus. twitterte den Link zu diesem Artikel mit dem Kommentar „Lesenswert: Der sozialistische Umverteilungsstaat der Nationalsozialisten. Wie Hitler sich die Gefolgschaft des deutschen Volkes (im wahrsten Sinne des Wortes) kaufte: Auf Kosten Dritter.“
Am 07.03.2020 abends erreichte Gorus der Hinweis von Twitter, dass sein Tweet in Deutschland gelöscht (in der Terminologie von Twitter „Zurückgezogen“) worden sei. Über einen bei der „FAZ“ tätigen Journalisten erhielten wir Kenntnis von diesem Sachverhalt und sind nachdem die Abmahnung ohne Reaktion blieb, im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Twitter vorgegangen.
Der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung erreichte die 4. Zivilkammer des LG Konstanz am Freitag, 13.03.2020, bereits am Montag, 16.03.2020 wurde der von uns beantragte Beschluß erlassen. Das ist ganz außergewöhnlich schnell und verdient auch deshalb Anerkennung. Es wurde verboten, den Tweet zu unterdrücken und es wurde auch verboten, Sanktionen gegen Gorus zu verhängen, ohne genau zu begründen, worin sein Verstoß bestehen soll. Bereits in Sachen Utlu / Twitter musste das Unternehmen ein ähnliches Verbot hinnehmen.
Roger Köppel, der Verleger der „Weltwoche“ hat sich, als er von dem Gerichtsbeschluß erfuhr, ebenfalls über diese Entscheidung gefreut.
Völlig abwegige Eingriffe in die Meinungsfreiheit der Nutzer und – mittelbar – in die Pressefreiheit werden wir mit diesem Fonds auch weiterhin mit aller Konsequenz bekämpfen.
Nachdem Twitter die einstweilige Verfügung des Landgerichts Konstanz nicht als endgültige Regelung akzeptieren wollte, habe wir im Juni 2020 Klage erhoben. Das Landgericht hat unserer Klage mit Urteil vom 14.07.2021 stattgegeben. Das Urteil ist rechtskräftig.