Wir glauben, dass wir es aktuell mit einer neuen Qualität der Rechtsverstöße durch Facebook Ireland Ltd. zu tun haben. Hier zwei Beispiele:
1. In Fall 18 ist uns heute die am 12.11.2019 vom LG Berlin gegen Facebook Ireland Ltd. erlassene einstweilige Verfügung zugegangen. In der Begründung schreibt die Zivilkammer 27 u.a.: “Die Antragsgegnerin Iöschte alle Beiträge mit der Begründung, diese verstießen gegen die Gemeinschaftsstandards zu gefährlichen Personen und Organisationen. Ein solcher Verstoß kann den gelöschten Kommentaren jedoch nicht entnommen werden. Der Antragsteller hat glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin die von ihm veröffentlichten Kommentare schon allein deshalb Iöscht, weil in diesen der Name des britischen Aktivisten Tommy Robinson enthalten ist.”
Das letzte, gelöschte, Posting lautete: „Test, ob der Name Tommy Robinson noch in einem Beitrag Erwähnung finden darf.“
2. In einem Schriftsatz der anwaltlichen Vertreter von Facebook vom 31.10.2019 im Widerspruch gegen die in Fall 16 erlassene einstweilige Verfügung schreiben diese: „Am 10. August 2019 versuchte der Antragsteller einen Link zu einem Artikel in dem Magazin ‚Focus‘ mit dem Titel ‚Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten‘ zu teilen. Der Antragsteller wurde daran automatisch von Facebook Ireland gehindert.“
Es bedarf keiner vertieften Darlegung, welche ungeheuerlichen Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit es darstellt, wenn Links zu Artikeln in deutschen Nachrichtenmagazinen „automatisch“! gesperrt werden und wie absurd und ungeheuerlich es ist, schon der bloßen Nennung bestimmter Namen mit Löschungen zu begegnen.