Update: Das ging schnell. Anruf der zuständigen Richterin, die einstweilige Verfügung wurde vom LG Dresden erlassen und Facebook verboten, den Antragsteller daran zu hindern („Facebook Blockierungen“), einen Link zu dem am 10.08.2019 unter https://www.focus.de/politik/videos/auf-dem-weg-zu-euren-kuesten-libyscher-ministerpraesident-warnt-vor-is-kaempfern-auf-fluechtlingsbooten_id_5812602.html veröffentlichten Text „Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten“ des Nachrichtenmagazins „Focus“ auf der Plattform der Antragsgegnerin zu verbreiten.
Der Fall: Stefan Klinkigt, Mitstreiter bei „Die Achse des Guten„, wollte am 10.08.2019 einen Artikel (»Libyscher Ministerpräsident warnt vor IS-Kämpfern auf Flüchtlingsbooten«) aus dem Nachrichtenmagazin „Focus“ auf Facebook teilen. Facebook blockierte die Verbreitung des Artikels „um die Sicherheit von Facebook zu gewährleisten“.
Damit greift Facebook nicht nur in die Rechte des Nutzers ein, sondern verletzt darüber hinaus die Pressefreiheit. Wir rufen das zuständige Landgericht mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an.
Facebook Ireland Ltd. legte Widerspruch gegen die von uns erwirkte einstweilige Verfügung ein. Man war der Meinung, eine taufrische Löschung dürfte nicht mehr im Eilverfahren geltend gemacht werden, wenn der Artikel älter ist. Der Nutzer könne ein mehrere Jahre auf die Rechtskraft im Hauptsacheverfahren warten. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit steht allerdings nicht unter Aktualitätsvorbehalt. Der Widerspruch wurde mit Urteil vom heutigen Tage zurückgewiesen, die einstweilige Verfügung bestätigt.
Facebook hat die (weiteren) Kosten der Verfahren zu tragen, die in den Fonds zurückfließen.