Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat verloren und die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.
1. Dies ist die Hauptsacheklage zu dem vorangehenden Eilverfahren (vergl. Fall 4). Facebook hat einen von Frau Chatschadorian geposteten Artikel aus der „Jüdischen Rundschau“ („Von moslemisch sozialierten Männern geht überdurchschnittlich viel Gewalt aus“) als „Hassrede“ gelöscht und sie für 3 Tage gesperrt. Jetzt wird nicht nur in die Meinungs-, sondern auch in die Pressefreiheit eingegriffen. Jaklin Chatschadorian lebt seit vielen Jahren in Deutschland. Sie war Vorsitzende des Zentralrats der Armenier in Deutschland, engagierte sich als stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Köln und Mitglied im CDU Stadtbezirks-Vorstand. Sie ist für viele die deutsche Stimme für die Armenier geworden. Ihr offener Brief, mit dem sie ihren Austritt aus der CDU erklärte, sorgte für große Öffentliche Aufmerksamkeit.
Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 10 O 265/19 beim Landgericht Köln anhängig. Die mündliche Verhandlung wird öffentlich sein und rechtzeitig hier bekanntgegeben.
2. Mündliche Verhandlung, Mittwoch, 22.01 .2020, 10:15 Uhr, 02. Etage, Sitzungssaal 0257, Luxemburger Straße 101, 50939
KöIn.
3. Mit Urteil vom 12.02.2020 wurde unserer Klage gegen Facebook in vollem Umfang stattgegeben. Das Urteil enthält die bemerkenswerte Passage: „Der Beklagten stand aber auch nicht das Recht zu, den Beitrag vorläufig bzw. vorübergehend zu löschen, da dieser scheinbar Hassrede enthielt, um zu prüfen, ob dieser tatsächlich Hassrede enthält.“
Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat verloren und die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.