Update Fall 62 – Landgericht Karlsruhe untersagt Facebook erneut „Faktencheck“ durch „Correctiv“

Die „Achse des Guten“ betreibt auf Facebook eine sog. Seite, auf der der laut „Berliner Zeitung“ „einflussreichste deutsche Autoren-Blog“ die auf ihrer Webseite achgut.com veröffentlichten Artikel mit einem kurzen Anreisser postet. So ist dies auch in dem streitigen Fall am 14.12.2021 Uhr erfolgt. Die „Achse“ hat Anfang Dezember den am 07.12.2021 veröffentlichten Artikel „Bericht zur Coronalage: 7.800 Euro Kopfprämie für wundersame Corona-Vermehrung“, auch auf Facebook gepostet. Facebook hat diese Veröffentlichung am 14.12.2021 gelöscht und darüber wie hierunter eingeblendet informiert.

Desweiteren erhalten Nutzer, die den Artikel mittels des Links selbst auf ihrem Profil auf Facebook teilen wollen, folgenden Warnhinweis:

Klickt man auf den eingekreisten Bereich „Correctiv Faktenprüfung“ gelangt man auf diese Seite,  die optisch wie nachstehend wiedergegeben erscheint, mit einem im Vordergrund stehenden, den Text überblendenden Spendenaufruf

Man erkennt, worum es der umstrittenen Organisation „Correctiv“ in erster Linie geht. Es ist gut möglich, dass Markus Wiegand schon 2017 völlig richtig lag, als er in „Märchenstunde mit David Schraven“ auf kress.de schrieb („Kress hat sich erlaubt, das Rechercheportal Correctiv kritisch zu hinterfragen. Dann traf uns der Zorn des Gründers“):

„Früher hatte ich den Eindruck, dass er ein aufrechter Kämpfer für den investigativen Journalismus in Deutschland ist. Heute habe ich den Eindruck, dass David Schraven vor allem ein aufrechter Kämpfer für seine Eigeninteressen ist und sich mit vielem, was er tut, im Widerspruch zu dem bewegt, wofür er in den Augen vieler steht: Freiheit der Presse, Fairness gegen Kollegen, Unabhängigkeit.“

Autorin des Faktenchecks ist eine Frau Echtermann von Correctiv, die bereits wiederholt für vom Oberlandesgericht Karlsruhe verbotene „Faktenchecks“ die Verantwortung trug. Zu Konsequenzen hat dies offenbar ebensowenig geführt wie zu einer seriöseren Arbeitsweise.

Wir haben zwischenzeitlich mehrere, teilweise bereits rechtskräftige Urteile wegen unzulässiger Faktenchecks durch Correctiv erstritten. Und zwar sowohl gegen Correctiv wie gegen Facebook (wegen der Faktenchecks von Correctiv) unmittelbar.

Im Zusammenspiel mit weiteren Umständen, die die Wertschätzung des Artikels der „Achse“ beeinträchtigen, insbesondere dem Werturteil „Fehlender Kontext“, stellt der Faktencheck eine in der Abwägung der beteiligten Interessen nicht mehr hinzunehmende Herabsetzung der journalistischen Leistung der Klägerin dar“, so das Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem dieser Urteile.

Mit seinem Tun erhebt Facebook mit Correctiv als Erfüllungsgehilfen aus einem überlegenden Hierarchieverhältnis heraus seine Meinung zum verbindlichen Maßstab für die journalistischen Leistungsergebnisse der von den Faktenchecks Betroffenen und wertet diese in den Augen von Hundertausenden von Lesern ab. Dadurch werden die Äußerungen der Faktenprüfung und die Einträge einfacher Nutzer in ein Hierarchieverhältnis gestellt, das der besonderen Rechtfertigung bedarf, wenn es sich um Meinungen handelt. Im Wettbewerb der Meinungen fehlt ein objektiver Maßstab für die Einteilung in „richtig“ und „falsch“, „gut“ oder „schlecht“; Meinungsbildungen und Wertungen sind subjektive Vorgänge. Für den Staat (dessen Grundrechtsbindungen die großen sozialen Netzwerke nahekommen) gilt daher eine Neutralitätspflicht im publizistischen Wettbewerb: Er darf nicht bestimmte Meinungen oder Tendenzen durch Förderung begünstigen oder benachteiligen. So das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Genau dies aber tun Facebook und Correctiv.

Dies ist auch ein Grund, warum das Landgericht Karlsruhe auf unseren Antrag vom 28.12.2021 bereits am 29.12.2021 eine einstweilige Verfügung gegen Facebook erlassen hat, mit der die Löschung und Stigmatisierung des Artikels von Dr. Frank auf Facebook ebenso untersagt wurde, wie der rechtswidrige, anschwärzende Faktencheck von Correctiv. Die Rechtsverstöße des Teams Facebook/Correctiv entwickeln sich langsam zu einer richtigen Niederlagenserie.

Dass der Text von Dr. Frank in keiner Weise zu beanstanden ist, ergibt sich nicht nur aus der gerichtlichen Entscheidung. Die dort zuerst aufgeworfenen Aspekte wurden nachfolgend zB auch von BILD, WELT und TZ aufgegriffen.

Danke an die Unterstützer von „Meinungsfreiheit im Netz“, die auch dieses gerichtliche Vorgehen in unverzichtbarer Weise gefördert haben.

 

 

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