Fall 42: Christian B. vs Facebook: Deutsche Kartoffeln, Muslime, Bart und Hass – Einstweilige Verfügung des OLG München

Schaut jemand bitte Mal im Büro der Anwälte von Facebook nach, wie es dort mit der Feinstaubbelastung ausschaut? Anstatt sich zu entschuldigen, haben Zuckerbergs lokale Revolverhelden wieder einmal ca. 800 Seiten Papier bedruckt, um eine hanebüchene Löschung zu verteidigen. Auch hier, wie so oft, erfolglos, wie die heute bei uns eingegangene einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts München zeigt.

Am 18.01.2021 habe ich bei Facebook gepostet:

„Ich habe gerade in ZDF heute gehört, dass FFP2-Masken bei Bartträgern gar nicht sauber abschliessen. Im Sinne der Volksgesundheit verlange ich hiermit von den MinisterpäsidentInnen und der KanzlerIn, unverzüglich eine ‚Bart ab‘-Verordnung zu erlassen.“

Darunter kommentierte Christian B. mit angeblich „eindeutig verbotener Hassrede“ (so die Facebook-Anwälte):

„Das wird den Muslimen aber nicht gefallen. So doof ist nur die deutsche Kartoffel (Smiley).“

Dieser Kommentar wurde gelöscht und der Nutzer für sieben Tage gesperrt. Soweit, so lächerlich. Damit aber der intellektuellen Selbstentleibung nicht genug. Irgendwo in den hunderten von Seiten behauptet der IT-Riese:

„Auch hier besteht kein Zweifel daran, dass der vom Antragsteller geteilte Inhalt gegen das Verbot der Hassrede verstieß. Posts, wie der des Antragstellers, führen dazu, dass sich Menschen unwohl und unsicher fühlen. Der Antragsteller schuf mit seinem veröffentlichten Post eine feindliche Umgebung.“

Schon das Lesen tut weh. Von wohltuender intellektueller Stringenz hingegen der Beschluß des Oberlandesgerichts, der diese Löschung untersagt. Dort lesen wir:

„Der Ausgangsbeitrag des Nutzers Steinhöfel setzt sich…mit der Anordnung der FFP2-Maskenpflicht zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auseinander. Der maßgebliche Leser versteht den Beitrag allerdings dahingehend, dass der Nutzer Steinhöfel nicht ernsthaft eine weitere Verordnung zum Verbot von Bärten fordert, um die Wirksamkeit der Anordnung der FFP2-Maskenpflicht zu steigern. Vielmehr erkennt der maßgebliche Leser in dem Beitrag eine in ironischer Form geäußerte Kritik des Nutzers Steinhöfel an den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung dahingehend, dass eine restriktive Maßnahme die nächste nach
sich zieht.“

Und zu dem gelöschten Kommentar:

„Vielmehr wird der maßgebliche Leser den Begriff seiner üblichen Verwendung entsprechend auf solche Deutsche beziehen, die sich deutschen Klischees entsprechend verhalten. Wenn der Antragsteller ‚die deutsche Kartoffel‘ als ,’doof‘ bezeichnet, wird der verständige Leser dies in der nötigen Gesamtschau daher nicht als Angriff auf das deutsche Volk als ganzes oder alle deutschen Staatsangehörigen verstehen, sondern vielmehr als Kritik an den Deutschen, die dem Bild des obrigkeitshörigen Bürgers entsprechen, das historisch vielfach – beispielsweise in dem Roman von Heinrich Mann ,’Der Untertan‘ – beschrieben wurde und auch in der aktuellen Debatte um die Bekämpfung der Corona-Pandemie beschrieben wird…Der Beitrag stellt keine ‚Hassrede‘ im Sinne der Gemeinschaftsstandards [von Facebook] dar. Auch wenn der Antragsteller das Wort ‚doof‘ verwendet, tut er dies nicht, um die Minderwertigkeit aller Deutschen aufgrund mangelnder intellektueller Fähigkeiten zum Ausdruck zu bringen. Vielmehr wendet sich der Antragsteller gegen den Teil der deutschen Bevölkerung, der in seinen Augen kritiklos freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung hinnimt.“

Und sowas darf man in Deutschland sagen. Denn hier herrscht Meinungsfreiheit. Ein Konzept, dass wir mit Hilfe Ihrer Unterstützung auch Mark Zuckerberg und seinen Helfershelfern mit jeder neuen ihnen zugefügten Niederlage nach und nach einbläuen.

 

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