Herr Biró ist der Mandant, mit dem wir die erste einstweilige Verfügung überhaupt gegen Facebook erwirkten, die rechtswidrige Löschungen und Sperrungen von legalen Inhalten untersagte. Er hat jenen Fall selber finanziert. Er hat dies auch in dem zweiten Fall getan, als sein Inhalt erneut zu Unrecht gelöscht und er erneut für 30 Tage gesperrt wurde. Auch dies hat er selber finanziert. Facebook unterliess im zweiten Fall die Aufhebung der Sperre und wurde daher vom LG Berlin mit einem Ordnungsgeld von € 6.000,00 belegt (nicht rechtskräftig). 24 Stunden nach Ablauf dieser Sperre wurde Herr Biró wieder gesperrt. Diesen dritten Fall habe ich mit dem Spendenfonds übernommen. Die BILD-Zeitung berichtete darüber wie folgt:
Es ist der irrste Fall: Am 9. Juli sperrte Facebook Gabor B. Sein Vergehen: Er hatte eine Nutzerin in Schutz genommen, die von Kevin M. als „Nazischlampe“ beschimpft worden war. Weil eine andere Nutzerin die Beleidigung mit „Gefällt mir“ markiert hatte, schrieb Gabor B.: „Dass Sie den Beitrag unseres Kevins mit ‘Nazischlampe’ geliket haben, zeigt deutlich, wes Geistes Kind Sie sind“.
Und Facebook? Ließ die Beleidigung (bis heute) stehen, sperrte stattdessen Gabor B. – er beschritt den Rechtsweg: Das Landgericht Berlin verbot die Löschung des Posts und die Sperrung des Nutzers.