Fall 6: Malca Goldstein-Wolf / Facebook Ireland Ltd. – LG Köln 32 O 323/18

Das Verfahren ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

  1. Frau Goldstein-Wolf ist eine bekannte, pro-israelische Aktivistin aus Köln, auf deren Druck der WDR von dem Sponsoring eines Konzerts des umstrittenen Roger Waters (Pink Floyd) zurückgetreten ist. Kritiker werfen Waters Judenhass und Antizionismus vor. Hier sowie hier.
  2. Frau Goldstein-Wolf wurde von Facebook in der zweiten Novemberhälfte für 30 Tage gesperrt und ihr nachstehend wiedergegebener Beitrag, ein Witz, wegen angeblicher „Hassrede“ gelöscht.

 

  1. „Was passiert, wenn eine Fliege in eine Kaffeetasse fällt?Der Italiener schmeißt die Tasse zu Boden, zerbricht sie und läuft wutentbrannt davon.Der Deutsche wäscht die Tasse sorgfältig aus, sterilisiert sie und kocht sich einen neuen Kaffee.Der Franzose nimmt die Fliege heraus und trinkt den Kaffee.Der Chinese isst die Fliege und schüttet den Kaffee weg.Der Russe trinkt den Kaffee mit der Fliege, wenn es schon mal was gratis gibt.Der Israeli verkauft den Kaffee dem Franzosen, die Fliege dem Chinesen und die Tasse dem Italiener, trinkt eine Tasse Tee und erfindet mit dem verdienten Geld einen Schutz, der Fliegen davon abhält, in Tassen zu fallen.Der Palästinenser gibt dem Israeli die Schuld an der Fliege in seinem Kaffee, protestiert bei den Vereinten Nationen gegen diesen Akt der Aggression, nimmt von der Europäischen Union eine Spende für den Kauf eines neuen Kaffees entgegen, kauft für das Geld jedoch Sprengstoff und jagt damit das Kaffeehaus in die Luft, in dem der Italiener, der Franzose, der Chinese, der Deutsche und der Russe gerade versuchen, dem Israeli zu erklären, dass dieser seine Tasse Tee dem Palästinenser überlassen sollte.“
  2. Wir haben von dem Schauspieler und Blogger Gerd Buurmann („Tapfer im Nirgendwo“) von diesen Sanktionen erfahren und beschlossen, den Fall zu übernehmen und die Kosten und Risiken aus den Spenden für „Meinungsfreiheit im Netz“ zu decken. Wir erachten die Sanktionen von Facebook als rechtswidrigen Vertragsbruch und unzuässigen Eingriff in die durch Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit.
  3. Das Landgericht Köln hat Facebook unseren Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Stellungnahme übersandt. Nach den üblichen, vorsätzlichen Verstößen gegen § 5 Abs. 1 NetzDG (Anbieter sozialer Netzwerke haben im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. An diese Person können Zustellungen in Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten wegen der Verbreitung rechtswidriger Inhalte bewirkt werden) erfolgte eine Stellungnahme, die uns allerdings noch nicht vorliegt. Das ist aus zwei Gründen auch nicht wichtig: 1. Ist das servile Getue gegenüber der eigenen Mandantin schwer zu ertragen und die teilweise beschämenden Rechtfertigungsversuche für semi-totalitäre und freiheitsfeindliche Bevormundung nur mit Mühe zu lesen. 2. Hat es erneut nichts genützt, denn das Landgericht Köln hat am 12.12.2018 (32 O 323/18) die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen.
    Die ersten drei Seiten des Beschlusses finden sie hier (LG Köln 32 O 323-18 vom 12.12.2018).Der Schwerpunkt des Witzes liege, so das Gericht, „auf einer politischen Auseinandersetzung, die an bestimmte Vorkommnisse anknüpft und gerade nicht zu blindwütigem Hass aufgrund einer Pauschalverurteilung bestimmter Bevölkerungskreise ohne jeden rationalen Anknüpfungspunkt aufruft.“ Durch die Löschung und Sperrung habe Facebook gegen seine vertragliche Verpflichtung, Frau Goldstein-Wolf seine Plattform zur Verfügung zu stellen, verstoßen.

Das Verfahren, siehe Fall 8 (Hauptsacheverfahren) ist abgeschlossen, das Urteil ist rechtskräftig. Facebook hat die gesetzlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.

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