Fall 64: Benjamin Weinthal (Jerusalem Post) vs. Baden-Württemberg

Zum Fall: Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart klagen wir seit dem 26.01.2022 für den u.a. als Europakorrespondent der „Jerusalem Post“ tätigen Benjamin Weinthal gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium.

Der Fall ist in zweierlei Hinsicht äußerst interessant. Zunächst, weil er die immer wieder auftretenden staatlichen Eingriffe in die Press-, Informations-, und Meinungsfreiheit einer gerichtlichen Klärung zuführt. Und dann, weil hier erneut, wie erst jüngst in Gestalt des Deutschen Journalisten-Verbandes, ein journalistisches Versagen in der Berichterstattung andeutet, das hier zu dokumentieren ist.

Beide Parteien unterhalten ein Twitter-Profil, nämlich @BenWeinthal bzw. @thelaend.

Am 06.01.2022 hat das Bundesland Baden-Württemberg den Twitter-Account von Benjamin Weinthal blockiert. Gründe für diesen Schritt wurden nicht mitgeteilt. Auf unsere Abmahnung mit Forderung von Unterlassungserklärung und Aufhebung der Blockade liess Baden-Württemberg zunächst durch seine Anwälte um Fristverlängerung bitten, um dann mit weiterem Schreiben vom 14.01.2022 ebenso vollmundig wie lapidar zu behaupten, die aufgrund der Abmahnung aufgehobene Blockierung sei „zurecht erfolgt“. Dazu passt weder, dass die Blockade zeitgleich aufgehoben wurde und dazu passt auch nicht, dass auf die fristgebundene Aufforderung, die Gründe für die Blockierung zu substantiieren keine Antwort erfolgte.

Das Bundesland wird jetzt vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Gelegenheit haben, das Versäumte nachzuholen.

Die Blockierung des Twitter-Accounts durch eine staatliche Stelle verletzt das Recht des Klägers, sich gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG ungehindert aus allgemein zugänglichen Informationsquellen zu unterrichten. Zugleich verletzt die Blockierung des Accounts des Klägers die durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 verbürgte Pressefreiheit, da der Kläger Journalist ist. Gerechtfertigt sind diese Maßnahmen allenfalls, wenn der Blockierte einen diese Schritte rechtfertigenden Anlaß gegeben hat.

Schon zuvor war Weinthal mit unserer Hilfe gegen das Außenministerium und den damaligen Staatssekretär Niels Annen erfolgreich.

Soweit dieser Fall journalistisch aufgegriffen wird, würde ich als Journalist die Schwerpunkte der Berichterstattung in den Fragen sehen, warum das Bundesland die Grundrechtseingriffe gegenüber Herr Weinthal vorgenommen hat und ob ich sie für gerechtfertigt halte. Ich würde des weiteren beim Bundesland nachfragen, wie viele weitere Personen  blockiert wurden, ob man bereits zuvor anwaltlich oder gar gerichtlich mit welchem Ergebnis in Anspruch genommen wurde und von wem, warum in den jeweiligen Fällen die Blockierungen erfolgten und wie viele von den Betroffenen Journalisten waren. Wenn dies der Fall war, umso interessanter, wenn dies nicht der Fall war ist die Maßnahme gegenüber Herrn Weinthal umso rechtfertigungsbedürftiger.

Nun bin ich kein Journalist, jedenfalls keiner wie Sascha Maier, dem Online-Redakteur der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“. Hierunter ist die bisherige Kommunikation dokumentiert:

1. Presseanfrage von Sascha Maier („Stuttgarter Zeitung“) an Benjamin Weinthal („Jerusalem Post“) vom 31.01.2022:

Sehr geehrter Herr Weinthal,

wie Sie Ihrem Empfängerkreis mitteilten, haben Sie gegen die Sperrung Ihres Twitter-Accounts durch das Land Baden-Württemberg. Mich interessiert dazu folgendes: Gab es einen Tweet von Ihnen, der die Sperrung veranlasst haben könnte? Falls dem so ist, welcher Inhalt hatte dieser Tweet?

Außerdem interessiert mich, weshalb Sie überhaupt ein Interesse daran haben, beim „The Länd“-Account der Landesregierung mitzulesen oder mitzudiskutieren. So wie ich das verfolgt habe, ging es dort inhaltlich vor allem um die Imagekampagne des Landes, was ja journalistisch – soweit ich das überblicke – überhaupt nicht Ihr Beritt ist. Was ist da Ihre Motivation und warum schalten Sie da den in der Tat prominenten Anwalt Steinhöfel ein?

Und zuletzt: Sind Sie damit einverstanden, wenn wir Sie in möglicher Berichterstattung zum Themenkomplex als Prozessteilnehmer mit Ihrem Klarnamen nennen?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Maier
Online-Redakteur

2. Antwort von Benjamin Weinthal an Sascha Maier vom 31.01.2022

Sehr geehrter Herr Maier,

danke für Ihre E-Mail. Wenn das Bundesland Baden-Württemberg mich rechtswidrig sperrt, sehe ich meine Aufgabe nicht darin, Mutmaßungen darüber anzustellen, wer der dort Verantwortlichen aus welchem Grund diesen Grundrechtseingriff vorgenommen hat. Ich frage mich vielmehr, in wie vielen weiteren Fällen dies noch geschehen sein mag. Es mag eine vorläufige Einschätzung zulassen, dass die Blockierung auf unsere Abmahnung hin aufgehoben wurde. Allerdings hat das Land weder eine Unterlassungserklärung abgegeben, noch sah man sich dort auf ausdrückliche nochmalige fristgebundene Aufforderung hin, die Gründe für die Blockierung mitzuteilen, zur Erteilung dieser Information in der Lage. Die Rechtswidrigkeit der Grundrechtseingriffe wollen wir jetzt gerichtlich feststellen lassen.

Gegen die Nennung meines Namens und meiner Tätigkeit für die „Jerusalem Post“ habe ich keine Einwände. Herr Steinhöfel wurde von mir beauftragt, weil ich niemand anderen kenne, der mit derartigem Erfolg und derartiger Konsequenz gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die Monopolisten aus den USA und staatliche Stellen vorgeht. Wir hatten bereits gemeinsam wegen eines vergleichbaren Falles gegen das Auswärtige Amt und den damaligen Staatssekretär Niels Annen Erfolg.

mfg
bj“

3. Presseanfrage von Sascha Maier („Stuttgarter Zeitung“) an Joachim Nikolaus Steinhöfel vom 31.01.2022:

Hallo Herr Steinhöfel,

wie Ihr Klient Benjamin Weinthal seinem Empfängerkreis, zu dem auch ich gehöre, mitteilt, vertreten Sie ihn in einer Sache gegen „The Länd“ bzw. wahrscheinlich eher gegen das Land Baden-Württemberg. Es geht darum, dass sein Twitteraccount offenbar vom Land blockiert wurde und Weinthal darin einen Eingriff in die Pressefreiheit sieht. Er hätte das Land „verklagt“.

Würden Sie mir erklären, auf was das Land verklagt wurde, was die Klage genau beinhaltet und an welche Körperschaft des Landes genau sie gerichtet ist? Ist davon auszugehen, dass es da irgendwann zu einem Verhandlungstermin kommt oder wird das alles über schriftl. Verkehr abgewickelt? Wie argumentieren Sie, dass der Twitteraccount des Landes Ihren Klienten nicht blockieren darf?

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, aufgrund von Homeoffice bin aktuell nur mobil erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Maier
Online-Redakteur

4. Antwort von Joachim Nikolaus Steinhöfel an Sascha Maier vom 31.01.2022

Sehr geehrter Herr Maier,

unsere Klage für Herrn Weinthal gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium, ist beim VG Stuttgart unter 14 K 413/22 (Update 04.02.2022: Az. jetzt 1 K 413/22) anhängig. Die Klage ist auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der nach unserer Abmahnung aufgehobenen Sperre gerichtet. Wir haben den Bevollmächtigten eine Nachfrist gesetzt, um mitzuteilen, welche Rechtfertigung man für die Maßnahme anführt. Zu einer Antwort sah man sich vor Klagerhebung erstaunlicherweise nicht in der Lage.

Unser Mandant wird, auch im Interesse anderer Journalisten, die in gleichartiger Weise diskriminiert worden sein könnten, derartige Einschränkungen der Meinungs-, Presse-, und Informationsfreiheit nicht hinnehmen und es auch dem Bundesland B-W nicht gestatten, diesen Vorfall durch bloße, klammheimliche Korrektur aus der Welt zu schaffen.

Meine Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt ihn dabei. Nicht zum ersten Mal. Derartige Grundrechtseingriffe sind kein Kavaliersdelikt, sie dokumentieren vielmehr eine staatliche Hybris und eine Bereitschaft zur Verletzung eines für eine Demokratie schlechthin konstituierenden Grundrechts, die der gerichtlichen Untersagung bedürfen.

Der in Art. 5 GG verbriete Schutz der Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich selbst zu informieren. Denn die Freiheit, sich selbst zu informieren bildet die Voraussetzung einer der Meinungsäußerung vorausgehenden Meinungsbildung, vgl. BVerfGE 27, 71, 81 – Leipziger Volkszeitung. Nur der ungehinderte Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen ermöglicht eine freie Meinungsbildung und -äußerung für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft.

Als allgemein zugänglich gilt jede Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, einem individuell nicht abgegrenzten Personenkreis Informationen zu verschaffen.

Die an die Öffentlichkeit gerichteten (Selbst-) Darstellungen eines Ministerpräsidenten oder der diesem zuarbeitenden Planungs- und Koordinierungsbehörde, um deren Twitter-Account es sich hier handelt, stellen derartige öffentliche, frei zugängliche Informationen dar. Dies gilt auch für Mitteilungen über eine Kurznachrichten-Plattform wie z. B. „Twitter“.

Welchen Verfahrensweg das Gericht wählt, dass dem Land heute eine Erwiderungsfrist von vier Wochen gesetzt hat, bleibt abzuwarten. Wir sind an einer öffentlichen Verhandlung interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Nikolaus Steinhöfel

5. Weitere Anfrage von Sascha Maier vom 03.02.2022

Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

da Sie ja auch gegen Medienhäuser immer wieder Unterlassungen erwirkt haben und wir nicht an juristischen Auseinandersetzungen interessiert sind, kurz die Frage, ob sie meine Darstellung im Text von Ihnen und Ihrer politischen Verortung für zutreffend halten:

Steinhöfel moderierte früher RTL-Sendungen und vertrat 2020 Roland Tichy in Stuttgart, der das neurechte Internetportal „Tichy’s Einblick“ betreibt, gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth – und verlor. Diesmal gibt es sich siegessicher: „Wir sind an einer öffentlichen Verhandlung interessiert.“
Im Selbstverständnis ist Steinhöfel „liberal-konservativ“, wie es schon auf dem Kopf seiner Webseite steht und hat sich in der Vergangenheit stets dagegen verwehrt, der neurechten Bewegung zugerechnet zu werden. Das muss nicht für seine Mandanten gelten.

Bitte melden Sie sich bitte kurz zurück, sollte hier etwas aus Ihrer Sicht unzutreffend sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha Maier
Online-Redakteur

6. Antwort an Sascha Maier hier auf dieser Plattform

Sehr geehrter Herr Maier,

ich glaube die Öffentlichkeit sollte wissen, wie eine nicht gerade unbedeutende Regionalzeitung ihre Berichterstattung fachlich und qualitativ betreibt. Und ich glaube, das wird durch die Veröffentlichung Ihrer Anfragen möglich gemacht. Ich bewerte diese Sache vor dem Hintergrund unserer Kommunikation aus Januar 2020, wo Sie schon einmal durch, aus meiner Sicht, voreingenommene und auch fachlich mangelhafte Artikel auf sich aufmerksam gemacht haben.

Meinen Sie die Frage an Herrn Weinthal, was es ihn kümmere, wenn ein Bundesland ihn als internationalen Journalisten sperre, das sei doch egal, das Profil gar nicht sein Beritt, eigentlich ernst?

Zu Ihrem Text oben nur soviel: Ich habe vor 30 Jahren mal ein paar TV-Sendungen moderiert. Gut, dass Sie das erwähnen. Ich habe damals auch an Welt- und Europameisterschaften der olympischen Laser-Klasse teilgenommen. Beides ist für Ihre Leser und den Sachverhalt völlig uninteressant. Sie erwähnten RTL, weil Sie glauben, die Tätigkeit für einen boulevardesquen Sender könnte negativ abfärben. Einen auch nur ganz groben Abriss dessen, was ich seit 1990 bis zur Gegenwart getrieben habe, reduzieren sie auf RTL und einen verlorenen Prozeß. Wollen Sie wissen, wie viele Verfahren ich vor derselben Kammer in Stuttgart in den letzten zwei, drei Jahren gewonnen habe? Meinen Sie nicht, dass meine zahlreichen Prozeßerfolge gegen die sozialen Medien im vorliegenden Kontext viel bedeutender sind? Wahrscheinlich schon, aber dann könnten Sie „neurechts“ nicht in Ihrem Text unterbringen. Wieso gebe ich mich siegessicher, wenn ich eine mündliche Verhandlung wünsche, die der Norm entspricht. Und wieso gebe ich mich siegessicher, wenn ich lediglich auf Ihre Frage, wie wohl verhandelt wird, antworte. Welche Rolle spielt es im vorliegenden Fall, wie ich mich politisch einordne? Richtig: Keine! Seit wann berichtet man darüber, was der jeweilige Anwalt weltanschaulich so denkt? Meine Begeisterung für die von mir gewählte Partei, die in der aktuellen Koalition vertreten ist, hält sich in ganz bescheidenen Grenzen, soviel darf ich verraten.

Ich habe Ihnen weiter oben aufgeschrieben, welche Fragen ein guter Journalist in dieser Sache aus meiner Sicht recherchieren sollte. Warten wir ab, ob Sie das nach Prüfung auch so sehen oder jetzt doch lieber den ganzen Artikel in der Versenkung verschwinden lassen.

Damit die Leser wissen, dass dies nicht unsere erste vergleichbare Kommunikation ist, nachfolgend meine Mail in anderer Sache an Sie vom 24.01.2020, die selbsterklärend ist:

Sehr geehrter Herr Maier,

ich habe eben Ihren Artikel „Darf Claudia Roth Internetportalen Hetze vorwerfen?“ gelesen.

Gestatten Sie mir folgende Hinweise:

1. Die Überschrift ist unrichtig. Es geht nicht, und das wurde in der Verhandlung auch thematisiert und von mir explizit hervorgehoben, um den Vorwurf der „Hetze“. Das ist eine Meinungsäußerung, die man, soweit keine Schmähung, nicht verbieten kann. Die Frage stellt sich also nicht, die Überschrift ist sachlich falsch und erweckt darüber hinaus den Eindruck, der Kläger wäre gegen diese Äußerung vorgegangen. Das trifft ebenfalls nicht zu. Der Fehler wird im Text wiederholt. Der Unterlassungsantrag richtet sich allein gegen die Tatsachenbehauptung „Geschäftsmodell, das auf Falschbehauptungen“ beruht. Was Roth nicht ansatzweise belegen konnte.

2. Gestatten Sie mir eine Anmerkung zu dieser Passage, die sich auf Herrn Broder bezieht: „Nach einem Pläuschchen mit dem skandalumwitterten Stuttgarter Ex-Stadtrat Heinrich Fiechtner und einem Selfie mit der für geschäftsunfähig erklärten Fridi Miller, die zuletzt erfolglos für die Präsidentschaft des VfB-Stuttgart kandidiert hatte..“. Herr Broder kennt weder die eine noch die andere Person. Der Umstand, dass er sich höflich gegenüber ihm freundlich begegnenden mutmaßlichen Anhängern verhält, zu zig anderen Personen im Übrigen auch, wird von Ihnen so dargestellt, als bewege er sich bevorzugt im Kreis von Verrückten und Extremisten. Alles andere blenden Sie aus. Sehen Sie das als sachliche Berichterstattung an? Die Antwort interessiert mich persönlich.

3. Das in Ziff. 2 beschriebene Stilmittel setzen Sie in dieser Passage fort und hier wird es justiziabel. „Roland Tichy und dessen Anwalt Joachim Steinhöfel, zu dessen Klientenkreis auch der Publizist Matthias Matussek und der wegen Volksverhetzung verurteilte, islamfeindliche Schriftsteller Akif Pirinçci zählen.“ Beide Herren gehören seit Jahren nicht zu meinem Klientenkreis, insb. Pirincci habe ich lediglich in einer Sache vertreten. Dort mussten neben diversen deutschen Medien (NDR, ZDF, Zeit usw. usf). auch der Präsident der Bundespressekonferenz eine Unterlassungserlärung abgeben. Stefan Niggemeier hat das Versagen großer Teile der deutschen Medien in der FAZ als „verheerend“ bezeichnet. Jeder hat das Recht auf einen Anwalt, Herr Maier. Und die Meinungsfreiheit gilt auch für irrlichternde Personen wie Pirincci. Ansonsten haben wir mit Pirincci nichts am Hut. Was Sie tun, ist nicht, diesen Kontext zu erwähnen, sondern „Volksverhetzung“. Erneut, um etwas zu insinuieren, was mit sachlicher Berichterstattung nichts zu tun hat. Schade.

4. „Eisenbergs Mandanten waren unter anderem der Schauspieler Til Schweiger oder die Hacker vom „Chaos Computer Club“. Der Anwalt gehört auch zu den Gründern der linken Tageszeitung „taz“. – Das stimmt wohl. Aber er vertritt Linksextremisten, Islamisten, Mauerschützen und rechtsbeugende Richter, wie er gestern stolz erklärte. Fällt Ihnen etwas auf?

Schade, dass sie die Parteien oder deren Vertreter nicht nach der Verhandlung oder per Mail befragt haben. Die Fehler hätten vermieden werden können. Ich stehe Ihnen gerne für etwaige weitere Fragen zur Verfügung. Es liegt mir fern, Einfluß auf Ihre Bewertungen zu nehmen. Die Fakten sollten aber korrekt sein.

Lediglich in Hinblick auf die Behauptung, Pirincci gehöre zu meinem Mandantenkreis, bitte ich Sie um Korrektur und wäre für eine Bestätigung dankbar. Sie können Ihn gerne, wenn Sie mögen, durch Henryk M. Broder oder Hamed Abdel-Samad ersetzen. Oder durch „Bundestagsabgeordnete aller Parteien“. Oder durch den ZDF-Fernsehrat, früheren Referenten von Cem Özdemir und Bundesvorsitzenden der „Kurdischen Gemeinde in Deutschland e.V.“ (KGD) und Präsident der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland“ (BAGIV), Ali Ertan Toprak. Wenn der Klägervertreter keinen Volksverhetzer vertritt (was er nicht tut), sondern einen früheren Referenten eines „Spitzen-Grünen“ mit Migrationshintergrund und wichtigen öffentlichen Ämtern sähe dessen Darstellung – und sie wäre wahrheitsgemäß – gleich ganz anders aus.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Nikolaus Steinhöfel

News-Update rund um die Meinungsfreiheit

Wenn Sie bei neuen Ereignissen von "Meinungsfreiheit im Netz" benachrichtigt werden möchten, können Sie Ihre E-Mail-Adresse hier eintragen.
Datenschutz *
* Ja, ich möchte über Neue Beiträge per E-Mail benachrichtigt werden. Die Einwilligung kann ich jederzeit per Abmeldelink im Newsletter widerrufen. Mehr zum Datenschutz