A) Herr F. postete am 21.09.2019 den auf tag24.de erschienenen Artikel „Klimawandel – Emma (18) will die Welt dazu bringen, keine Kinder mehr zu bekommen“ mit der Anmerkung: „Diese FFF-Klimabewegung sollte bei allem berechtigten Ansinnen für unsere Natur sich von allen IRREN in der Bewegung trennen z.B. dieser da:“ Mirko K. kommentierte dies so:
„Die Welt“ interessiert sich zum Glück einen feuchten Kehricht für die Ansichten von 18-jährigen Emmas. Die bauen Atomkraftwerke, wenn sie der Ansicht sind, CO2-Emissionen reduzieren zu müssen und wenn die Bevölkerung wächst, dann sorgt man eben dafür, das die landwirtschaftlichen Erträge durch moderne Methoden steigen. Keiner ist so dämlich wie die Deutschen, in einer vorindustriellen Agrargesellschaft eine „Zukunft“ zu sehen und dafür seinen Wohlstand, sein Schlüsselindustrien und sein Natur zu opfern, um sie vielleicht in 20 oder 40 Jahren dadurch angeblich zu schützen.
B) Facebook löschte diesen von der Meinungsfreiheit gedeckten Kommentar am 21.09.2019 als „Hassrede“ und sperrte den Nutzer für 24 Stunden. Ein Beschwerde des Nutzers blieb ohne Erfolg.
C) Wir haben am 25.09.2019 beim zuständigen Landgericht einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt, der sich sowohl gegen die Löschung wie gegen die Sperrung richtet.
D) Öffentliche Verhandlung vor dem Landgericht Dresden am 06.11.2019, 16:00 Uhr, Sitzungssaal A1.78, Hauptgebäude. In der Ladung findet sich auch der folgende gerichtliche Hinweis: „In der Sache weist das Gericht daruf hin, dass die Äußerung wohl von der Meinungsfreiheit gedeckt sein dürfte, Schmähkritik auch im Ansatz nicht zu erkennen ist und auch eine ,’Hassrede‘ nicht ersichtlich ist. Es handelt sich urn einen im Ansatz sachlichen Beitrag zu einer konkreten Debatte.“
E) Am 29.11.2019 hat das Landgericht Dresden die von uns beantragte einstweilige Verfügung gegen Facebook Ireland Ltd. erlassen.
F) Der Widerspruch von Facebook wurde vom Landgericht zurückgewiesen, die Berufung hat Facebook nach Hinweisen des Oberlandesgerichts Dresden in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
G) Da keine verfahrensbeendende Abschlußerklärung abgegeben wurde, haben wir Klage vor dem LG Dresden erhoben, die im Laufe des Jahres 2021 verhandelt werden wird.