Mit Urteil vom 27.04.2023 hat das Thüringer Oberlandesgericht auf unsere Berufung die einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Zitats des katholischen Publizisten Johann Joseph Görres antragsgemäß erlassen. Dies ist das erste Urteil des Gerichts zu diesen Rechtsfragen und daher für die Verbraucher, die die sozialen Plattformen nutzen und in Thüringen wohnen, von besonderer Bedeutung. Wichtig ist auch, dass die einstweilige Verfügung erlassen wurde, obwohl das gelöschte Zitat im Laufe des Verfahrens wiederhergestellt wurde. Damit stellt sich das Thüringer Oberlandesgericht mit dem OLG Stuttgart und dem OLG Dresden in die Reihe der insoweit besonders nutzerfreundlich urteilenden Oberlandesgerichte.
Lesenswerte Passagen aus dem Urteil lauten: „….dass die Löschung des Posts willkürlich und ohne erkennbar durchgreifende, sachliche Begründung erfolgte.“
„…dass gerade dieser Post (also dieses Zitat) von [Facebook] trotz Vorliegens (mehrerer) gerichtlicher Titel immer wieder gelöscht wurde (so auch OLG Hamburg, Urteil v. 7.7.2022…)“.
„Auf Seiten [von Facebook] ist keinerlei Grund erkennbar, der im Rahmen der Interessenabwägung gegen eine Eilbedürftigkeit spricht.“