Fall 66: Die Achse des Guten vs. Taboola Germany GmbH – Anonyme Player gefährden Meinungsfreiheit

Update: Am 06.07.2022 haben wir Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.

Die üble Affäre um den Versuch, durch Denunziation die Finanzierung der „Achse des Guten“ schwer zu beschädigen, können Sie im Detail in einem Text von Henryk M. Broder nachlesen. Diese Auseinandersetzung hier, die wir mit „Meinungsfreiheit im Netz“ anwaltlich und finanziell unterstützen, befasst sich mit den der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Hintergrundgestalten, die die Geldflüsse im Netz und die Finanzierung von journalistischen und medialen Angeboten steuern. Eine dieser weitgehend unbekannten Firmen ist Taboola und diese Auseinandersetzung findet mit der Taboola Germany statt. Deren Hauptakteur ist ein Thomas Koch, hier dessen LinkedIn-Profil. Taboola hat den seit 2018 mit der „Achse“ geschlossenen Vertrag am 28.06.2022 – evident rechtswidrig – gekündigt und damit von einem Tag auf den anderen die dringend nötigen Werbeeinnahmen der „Achse“ gekappt. Wie kam es dazu?Taboola hat Kunden und spielt deren Werbung auf den vielen Online-Plattformen ein. Mit Sicherheit gehören auch sehr große Medien zu den Kunden, ebenso die Größen der deutschen Wirtschaft. Wie Volkswagen und Audi. Von den von Taboola verteilten Werbeteinnahmen leben viele Anbieter journalistischer Inhalte und auch die großen Medienhäuser sind darauf angewiesen. Die grauen Männer im Hintergrund spielen bei den Geldströmen unserer digitalisierten Welt für das Überleben des Journalismus eine sehr wichtige Rolle. Nur sind sie der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt, was im völligen Gegensatz zu ihrer erheblichen Macht steht.

Der konkrete Fall, den sie hier nachlesen können, stellt sich in Kurzform so da, dass ein anonymer Denunziant auf Twitter an Audi schreibt, die „Achse“ denunziert, Audi servil und rückgratlos und feige reagiert, sich an den Vermarkter Taboola wendet und dieser den Vermarktungsvertrag mit der Achse fristlos und rechtswidrig kündigt. Und von heute auf morgen brechen der „Achse“ große Teile der Einnahmen weg. Ähnliches kennen wir von dem Fall Gunnar Kaiser gegen Youtube (“ YouTube dreht Gunnar Kaiser den Geldhahn zu – und kassiert Schlappe vor Gericht“), der vor dem Landgericht Köln anhängig ist.

So können große, anonyme Player die Pressefreiheit massiv beschädigen und für servilen Journalismus sorgen. Möglichst auch für Pressestimmen, die der Vermarktung der Konzerne nicht im Wege stehen, weil zahlenmässig unbeachtliche aber laut agierende Minderheiten keine Artikel finden, an denen sie etwas auszusetzen haben.

Die Kündigung von Taboola halten wir für rechtswidrig und haben das Unternehmen heute angeschrieben. Liegt bis zum kommenden Dienstag – am Montag feiert man in den USA, wo die Rechtsabteilung angesiedelt sein dürfte den Unabhängigkeitstag („Leben, Freiheit und das Streben nach Glück…“, schrieb Thomas Jefferson und der Erste Verfassungszusatz garantiert Meinungsfreiheit) – keine Rücknahme der Kündigung vor, werden wir die Sache gerichtlich klären.

Es ist auch wichtig, dass Firmen wie Taboola, die bislang im Hintergrund agieren, aber großen Einfluß auf die Meinungs- und Pressefreiheit haben, ins Licht der Öffentlichkeit gezogen werden und sich dort zu rechtfertigen haben.

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