Die von uns ins Leben gerufene „Facebook Wall of Shame“ existiert seit August 2016. Damals berichtete „Meedia“ („Anhaltender PR-Gau„): „Die Lösch- oder Nicht-Löschpraxis von Facebook bei Hass-Kommentaren oder anderen umstrittenen Beiträgen sorgt für anhaltende Diskussionen. Der prominente Anwalt Joachim Steinhöfel hat im Internet eine ‚Wall of Shame‘ eingerichtet, auf der er seiner Meinung nach ungerechtfertigte Facebook-Aktionen sammelt.“ Sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nimmt in dem Gutachten WD 10-3000-037/17 auf die Seite Bezug:
„Weitere Beispiele für die schwierige Beurteilung von strittigen Inhalten und von Hasskommentaren können anhand der vielfach intransparenten Lösch- und Nicht-Löschpraxis von Facebook auf dem Portal von Joachim Nikolaus Steinhöfel ‚Wall of Shame’ eingesehen werden, abrufbar unter https://facebook-sperre.steinhoefel.de/.“
Andreas S. postete am 17.06.2021 nichts als einen Link zu dieser Seite. „Hassrede“ meinte Facebook, löschte den Link und sperrte S. für 24 Stunden. Was natürlich ebenso albern ist wie hundertausende andere Sanktionen. Wir haben abgemahnt und werden dann in der nächsten Woche wohl klagen. Leider meinen weniger als eine handvoll deutscher Oberlandesgerichte, diese Eingriffe in die Meinungsfreiheit seien nicht eilig und versperren daher den Weg zu Eilrechtsschutz. So auch das OLG Hamm, in dessen Zuständigkeitsbereich der Nutzer wohnt. Los geht es allerdings beim Landgericht Detmold.