Darf ein Politiker einen Journalisten auf Twitter blockieren, bloß weil ihm dessen Meinung nicht passt? Diese Frage gerichtlich zu klären macht der Spendenpool möglich, der die Kosten hälftig übernimmt. Die andere Hälfte trägt ein anonymer Spender, dem der Verfall des Rechtsstaats Sorgen bereitet.
Berichte über diesen Fall finden sich u.a. in Audiatur, der Jerusalem Post, der Süddeutschen Zeitung, Bild, Meedia, der Achse des Guten, Tichys Einblick und in der FAZ in ihrer Printausgabe.
„Als der israelische Journalist Benjamin Weinthal die sachlich intonierte Überschrift über seinen Artikel zu den aktuellen deutsch-iranischen Beziehungen setzt, ahnt er nicht, dass seine neueste Veröffentlichung ein ganz neues Kapitel journalistischer Diskriminierung aufmachen wird,“ schreibt Sabine Wolf vom BR auf Audiatur.
Staatsminister im Auswärtigen Amt Annen, der sich auf Twitter als „Mitglied des Deutschen Bundestages“ und „Staatsminister im Auswärtigen Amt“ ausweist und auf den Twitter-Account des Auswärtigen Amtes verlinkt, hatte unseren Mandanten, den Europakorrespondenten der „Jerusalem Post“ geblockt, nachdem dieser Annens Teilnahme an einer Feier zum 40. Jahrestag der islamischen Revolution im Iran in der Botschaft in Berlin kritisiert hatte.
Auf unsere Abmahnung hob Annen die Blockierung klammheimlich wieder auf. Und lässt gleichzeitig erklären, darauf bestehe kein Anspruch. Ein nicht sehr überzeugendes Verhalten. Es genügt uns aber ohnehin nicht. Wir halten Annens Verhalten nicht nur für undemokratisch, sondern sehen einen rechtswidrigen Eingriff in die Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit.
Wir werden gerichtlich überprüfen lassen, ob nicht neben Staatsminister Annen auch das Aussenministerium für die Handlungen seiner Staatsminster auf offiziellen Social Media Kanälen haftet.