Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich bei Ihnen allen, die den Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ bisher unterstützt haben, ganz herzlich bedanken. Ohne Sie hätten wir viele wichtige Verfahren nicht führen können, auch den eminent wichtigen Prozeß nicht, den wir heute vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen haben.
Der Fall wurde in der Newsletter von gestern geschildert. Als Sachverständiger vor dem Bundestagsausschuß für Recht und Verbraucherschutz habe ich vor genau einem Jahr folgendes gesagt (vergl. Seite 21 re Spalte des Wortprotokolls):
„Nächste Woche werden wir einen solchen Verfügungsantrag stellen und wenn der durchkommt, ist jedenfalls das Faktenchecking gegen gewerblich tätige Meinungsverbreiter tot.“
Heute war es soweit, die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 27.05.2020 gegen die „Wahrheitspolizei“ ist ein ganz wichtiger Meilenstein und Erfolg in diese Richtung.
Lesen Sie bitte die Artikel in der FAZ („Falsch“-Eintrag bei Facebook: Tichy siegt gegen „Correctiv“ vor Gericht) und der „Welt“ („Faktencheck bei Facebook muss gelöscht werden“) über dieses eminent wichtige Verfahren:
„Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit. Das ganze System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die unkontrollierte Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition, da diese jetzt auch wettbewerbsrechtlich angegriffen werden können.“ Roland Tichy, früher Chefredakteur von „Wirtschaftswoche“ und „Impulse“, sagte, das Urteil sei „wegweisend“: „Es ist nicht Aufgabe von so genannten Faktencheckern darüber zu entscheiden, ob Meinungen und Einschätzungen anderer Journalisten richtig sind“.
Wir haben einen wichtigen Erfolg gegen die Autoritätsanmassung der „Faktenchecker“ erzielt. Dank Ihnen.
Joachim Nikolaus Steinhöfel