Sowie auf Facebook in irgendeinem Post oder Kommentar eine Formulierung auftaucht, in der von „dummen Deutschen“ die Rede ist, ist die Lösch- und Sperrwahrscheinlichkeit hoch. Fast immer sind diese Sanktionen ebenso abwegig wie rechtswidrig. Und bislang haben wir auch jedes entsprechende Verfahren gegen Facebook, viele Male auch vor Oberlandesgerichten, gewonnen. Was das Unternehmen nicht daran hindert, einfach weiter zu machen, als gäbe es die deutsche Justiz nicht. Man wähnt sich, wie so oft, über dem Recht. Auch im vorliegenden Fall ist Facebook in zwei Instanzen unterlegen. Man schrieb zwar noch eine 26seitige Berufung an das OLG Saarbrücken, nahme diese dann aber Anfang Februar, weil erkennbar ohne jede Aussicht auf Erfolg, zurück. Hier der konkrete Fall:
Am 16.08.2021 veröffentlichte die „tagesschau“ auf ihrer „Facebook“-Seite den nachfolgend wiedergegebenen Beitrag zur Lage in Afghanistan (abrufbar unter: https://www.facebook.com/tagesschau/posts/10159885354504407):
In dem Beitrag wurde u.a. mit „Staatsbürger:innen“ die sog. „geschlechtergerechte Sprache“ verwendet („gegendert“). Den Beitrag der „tagesschau“ kommentierte der Nutzer Abed Anwari wie nachstehend eingeblendet.
Daraufhin antwortete Herr Wilhelm auf das Gendern im Text der „tagesschau“ bezugnehmen:
Facebook löschte diesen Kommentar am selben Tag wegen Verstoßes gegen die „Standards“ zu „Hassrede“ und sperrte ihn darüber hinaus für 30 Tage:
Facebook meine, so steht es in den anwaltlichen Schriftsätzen, es werde ein „Missstand in der gesamtpolitischen Debatte als Beweis für einen negativen deutschen Nationalcharakter“ genutzt. „Derartige schädliche Generalisierungen (nämlich das Zuschreiben von negativen Eigenschaften zu einer Personengruppe aufgrund von Nationalität oder ethnischer Herkunft) sollen durch die Gemeinschaftsstandards gerade vermieden werden.“ Mit diesen sehr eigenwilligen Einschätzungen hatte Facebook in den von uns geführten Verfahren bislang in keinem einzigen Fall Erfolg.
Am Tattag, dem 16.08.2021, war Facebook seit Wochen bekannt, dass ihre AGB nach den Urteilen des BGH in Hinblick auf den hier streitigen Sachverhalte unwirksam, darauf beruhende Sanktionen also eindeutig rechtswidrig sind.
Die Zivilkammer 4 des LG Saarbrücken untersagte auf unseren Antrag Löschung und Sperre, Facebook legte Berufung ein, nahme diese aber am 08.02.2022, da auch hier erkennbar aussichtslos, zurück. Es war Facebooks dritte Niederlage vor dem OLG Saarbrücken innerhalb weniger Wochen. Diesen Niederlagen stehen 0 (in Worten: Null) eigene Prozeßerfolge gegenüber.