Fall 29: Daniel L. / Facebook – Landgericht Osnabrück verbietet Löschung und Sperrung von Kritik an Verkehrsminister

Keine „Hassrede“. Gericht verbietet Eingriff in die Meinungsfreiheit.

A) Bundesverkehrsminister Scheuer wird in einem Gutachten des Bundesrechnungshofes vorgeworfen, mit der Vergabe des Betreibervertrags für die sog. Pkw-Maut das Vergaberecht verletzt zu haben, weil nur ein einziger Bieter ein finales Angebot für die Erhebung der Pkw-Maut abgeben habe, das Angebot jedoch um eine Milliarde Euro über der Summe gelegen habe, die der Bundestag für das Vorhaben zur Verfügung gestellt hatte.

Vor diesem Hintergrund haben Ende November 2019 zwei Mitglieder der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“, Victor Perli und Fabio Di Masi, Strafanzeige gegen Bundesverkehrsminister Scheuer gestellt, gestützt auf den Vorwurf, durch die Beteiligung am Abschluss der Verträge über die Pkw-Maut habe Minister Scheuer den Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) verwirklicht. Die beiden Abgeordneten haben dies bei Facebook gepostet.

Daniel L. kommentierte dieses Posting unter Bezugnahme auf Verkehrsminister Scheuer so:

„Wenn der Typ seinen Job verliert, bekommt er wahrscheinlich noch volle Pensionsansprüche und lacht sich tot, über die Dummheit der deutschen Bevölkerung“.

Daniel L. hat damit die seiner Meinung fehlende persönliche Verantwortung politischer Mandatsträger für im Rahmen ihrer Amtsführung begangenes Fehlverhalten kritisieren wollen.

Facebook löschte den Kommentar als „Hassrede“ und sperrte den Nutzer für völlig unverhältnismässige 30 Tage. Die Beschwerde des Nutzers wurde zurückgewiesen.

B) Wir haben den Fall mit MiN übernommen. Das Landgericht Osnabrück – zuständig ist für diese Verfahren immer das Wohnsitzgericht des (privaten) Nutzers – hat auf unseren  Antrag hin die einstweilige Verfügung zunächst teilweise, auf unser Rechtsmittel hin dann vollständig erlassen. Diese wird jetzt in Irland zugestellt.

C) In letzter Zeit häufen sich vergleichbare Sperren, die wohl hier auf die Passage „die Dummheit der deutschen Bevölkerung“ zurückzuführen sein dürfte. Diese Sanktionen sind in der Regel, wie auch diese Entscheidung zeigt, rechtswidrig.

 

 

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