Landgericht Karlsruhe verhängt hohes Ordnungsgeld gegen YouTube
Wenn gegen einstweilige Verfügungen oder Urteile verstoßen wird, können auf Antrag des Klägers Sanktionen verhängt werden. Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 250 000 Euro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen, so § 890 Zivilprozeßordnung. Für einen Mandanten, der die Rechtsverfolgung mit Unterstützung eines Sponsors selber bezahlt, haben wir eine einstweilige Verfügung des … Landgericht Karlsruhe verhängt hohes Ordnungsgeld gegen YouTube weiterlesen
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