Fall 59: #AllesaufdenTisch – YouTube löscht Künstler-Videos über Corona

Update am Ende! Blitzschnelle einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Initiatoren von „AllesaufdenTisch“, Volker Bruch („Tatort“, „Berlin Babylon“) und Jeana Paraschiva, sind alarmiert: „Wir versuchen, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Das ist Demokratie. Unsere Stimmen auszulöschen, ist das traurige Gegenteil davon.“

Auch der Anwalt der Künstler hat sich „Bild“ zufolge bereits zum Vorgehen Youtubes geäußert. Demnach spricht der Jurist von einer neuen „Dimension des Rechtsbruchs durch Youtube“. „Legitime Stimmen“ würden „eiskalt zum Schweigen gebracht“, so Steinhöfel.

Wir unterstützen die Rechtsverteidigung der Aktion „allesaufdentisch“ gegen die  rechtswidrige Löschung mehrerer Videos dieser Nachfolgeaktion von „allesdichtmachen„.

Die Abmahnungen gingen YouTube am 07.10.2021 und am 08.10.2021 zu, die Frist endete am 10.10.2021. Gerichtliche Schritte wurden am Morgen des 11.10.2021 eingeleitet.

Ziel der Initiative ist es, „einen breitgefächerten, faktenbasierten, offenen und sachlichen Diskurs und auch eine ebensolche Auseinandersetzung mit den Videos“ anzustoßen. Denn: Viele Experten und Expertinnen „wurden bisher in der öffentlichen Corona-Debatte nicht gehört.“

Die von YouTube wegen angeblicher „medizinischer Fehlinformationen“ gelöschten Videos, die keine medizinischen Fehlinformationen enthalten und auch sonst nicht zu beanstanden sind, sind „Angst #allesaufdentisch“ und „Inzidenz #allesaufdentisch„. Einer der weltweit renommiertesten Wissenschaftler überhaupt, Professor John Ioannidis aus Stanford, kritisierte erst im September, daß Big Tech wegen der Pandemie enorme Wertzuwächse an den Börsen erzielte und gleichzeitig eine mächtige Zensurmaschinerie entwickelte, um die der Öffentlichkeit zugängliche Informationen zu manipulieren. Hier sehen wir ein Beispiel dafür, eine neue Dimension des Rechtsbruchs durch YouTube.

Update 11.20.2021: Nur vier Stunden nach Einreichung der Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung erliess die Pressekammer des Landgerichts Köln antragsgemäß die einstweiligen Verfügungen gegen YouTube. Das Unternehmen hat seit 15:07 Uhr (11.10.2021) Kenntnis von den Verboten. Formal sind diese allerdings erst nach Zustellung in Irland zu beachten. Dies hat seine Ursache in dem Unvermögen des Gesetzgebers, die Plattformen gesetzlich zu verpflichten, Zustellbevollmächtigte in Deutschland zu benennen, an die gerichtliche und vorgerichtliche Unterlagen ausnahmslos zugestellt werden können. Ich hatte dies im Rechtsausschuß des Bundestages mehrfach nachdrücklich thematisiert.

Update 12.10.2021: Interview in „Bild“-TV zu dieser Sache.

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